Die Gerichtsreporterin Claudia Jaworski schildert in einem Video wesentliche Punkte aus der mündlichen Begründung des skandalösen Urteils im politischen Prozess gegen den Bürgerrechtler und Corona-Aufklärer Dr. Reiner Füllmich. Eine umfangreiche Gerichtsreportage über den letzten Verhandlungstag, Donnerstag, 24.4.2025, werde in Kürze folgen. Da das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt, kommt diesen Berichten vorweg eine große informative Bedeutung zu. Wir bringen nachfolgend zu dem am 26.4.2025 veröffentlichten Kurzvideo das von mir angefertigte Transkript. (hl)
Dr. Füllmich in Handschellen im Gerichtssaal (screenshot Free-People)
Das Urteil im Fall Füllmich
Die Jaworskis
Dr. Reiner Füllmich wurde zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt, wobei 5 Monate der Untersuchungshaft nicht angerechnet wurden. Damit hat sich die zu Beginn der Verhandlung vom Gericht angekündigte empfindliche Freiheitsstrafe bewahrheitet. Die Verkündung kam zu unerwartet später Stunde, da Dr. Füllmich soeben erst sein letztes Wort gesprochen hatte und noch mehrere Prozesstage angesetzt waren.
Der Tatvorwurf der Unterschlagung in zwei Fällen stand für das Gericht von Beginn an fest. Das Vermögen der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft „Stiftung Corona-Ausschuss“ – Vorschalt-Gesellschaft gegen Gründung (?) – sei durch seine Verfügungen veruntreut worden. Der Argumentation des Angeklagten, privates Darlehen heißt, dass ich das Darlehen auch privat verwenden darf, Ende Gelände, ist das Gericht nicht gefolgt. Doch weder war die Rückzahlungswilligkeit entscheidend, noch ein mögliches Einverständnis der Mitgesellschafterin Viviane Fischer. Denn selbst dann, wenn man dies zugunsten des Angeklagten angenommen hätte, so der Vorsitzende, sehe die Satzung vor, dass die Gesellschafter keine Zuwendung erhalten sollten.
Dass der Corona-Aufklärer das Vermögen der Gesellschaft vor dem Zugriff des Staates schützen wolle, indem er seine Immobilie als Rückzahlungssicherheit zur Verfügung stellte, ließ das Gericht nicht gelten, da man sich gegen rechtswidrige Pfändungen durch den Staat mit den Mitteln des Staates hätte wehren können.
In seinem letzten Wort hielt der Systemkritiker, der seine anwaltliche Zulassung zurückgegeben hat, einen juristischen Vortrag über den Tatbestand der Untreue und dessen Missbrauchsgefahr: Die Liquiditätskrise ist reine Show, es wurde eine Scheinvertrags-Vereinbarung erfunden, um die Darlehnsverträge loszuwerden. Das Zivilrecht wurde auch aus dem Weg geschoben mit dem Ziel, einen Corona-Kritiker strafrechtlich dranzukriegen, so der Angeklagte. Um dem Vorwurf des sehr elastischen Tatbestands der Untreue nach § 266 StGB gerecht zu werden, hätte man im Rahmen der Gesamtschau aller entscheidungserheblichen Umstände und auch das Verhalten aller Beteiligten berücksichtigen müssen, so Dr. Reiner Füllmich.
Die Aufklärungsarbeit als entscheidendes Leistungskriterium sei zu jedem Zeitpunkt sichergestellt gewesen, da er gemeinsam mit Viviane Fischer ununterbrochen auch international Aufklärung betrieben habe. Die insoweit bestehende Zweckbindung der Zuwendung von Spendern bzw. Schenkern war ihm zufolge deshalb stets gewährleistet.
Als seinen Fehler gestand Dr. Füllmich ein, den Falschen vertraut zu haben. Als er mit den ehemaligen Mitgesellschaftern der Vorschalt-Gesellschaft, den heutigen Anzeige-Erstattern, eine Stiftung gründen wollte, welche aufgrund der nicht anerkannten Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nie zur Eintragung ins Handelsregister gelangt ist, was Voraussetzung für das Entstehen der Kapitalgesellschaft war, dass aus Sicht der Verteidigung auch kein Schaden entstehen konnte, sieht das Gericht anders.
Nicht nur treffen sich in diesem Verfahren diametral entgegengesetzte Rechtsauffassung hinsichtlich der zivilrechtlichen Fragen um Spenden oder Schenkungen, vielmehr bekämpften sich Gericht und Angeklagter bis aufs äußerste. So warf der Angeklagte dem Gericht Entführung, die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs vor Abschluss der Ermittlung, fehlende Ermittlungen, die zu seiner Entlastung hätten beitragen können, weiße Folter in der Haft, unvollständige Akten, Verkürzung der Beweisaufnahme, Anordnung des schriftlichen Verfahrens, Einschränkung der Befragung der Zeugen durch die Verteidigung und damit Rechtsbeugung vor.
Das Gericht dagegen warf dem Angeklagten, der Verteidigung, Rechtsmissbrauch vor. Statt die Kammer von ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen, sei in abgestimmtem Prozessverhalten mit dem Angeklagten sowohl diesem, als auch der Verteidigung eine Bühne eröffnet worden, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen und die politischen Botschaften des Angeklagten an die Füllmich-Anhänger zu verbreiten.
Außerdem seien abenteuerliche Geschichten durch Dr. Miseré verbreitet worden, so etwa, dass die Kammer einen Verurteilungsauftrag habe und Verfassungsschutz hinter dem Verfahren stecke.
Das allerletzte Wort hatte die Mehrheit der anwesenden Zuschauer und Prozessbeobachter, die nach der Urteilsverkündung ihren Unmut über das Urteil dadurch äußerten, dass es „nicht in unserem Namen“ gefällt worden sei.
Nee, stimmt nicht. Die zum Urteilspruch und auch während nahezu allen Prozesstagen abwesende Mainstream Presse erging sich in plakativen Schlagzeilen, um über den angeblichen Querdenker-Anwalt und dessen Verurteilung zu berichten. Hier einige Schlagzeilen (werden eingeblendet): „Coronaleugner“, der „während der Corona-Pandemie mit der ´Stiftung Corona-Ausschuss` gezielt Falschinformationen“ verbreitete, Corona in Anführungsstrichen, wohlgemerkt. – „Corona-´Aufklärer`“ – „Querdenken-Anwalt“.
Zu entscheiden, ob das ein politisch motiviertes Verfahren ist oder nicht, überlasse ich hiermit Ihrer eigenen Einschätzung.
Video:
Ein Gedanke zu „Aus der mündlichen Begründung des Skandal-Urteils gegen Dr. Füllmich“
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