Wie ein Sender alle zivilen Rechte der Bürger aushebeln kann

Was die Presse und die Rundfunk/Fernseh-Sender an Nachrichten, Kultur und Unterhaltung anbieten, sind rechtlich gesehen Dienstleistungen, die in Anspruch zu nehmen, jedermann frei steht. Niemand kann mich zwingen, eine bestimmte Zeitung zu abonnieren oder mich zum Bezahl-Fernsehen eines bestimmten privaten Senders zu verpflichten, genauso wenig wie zum Besuch eines bestimmten Theaters. Hier befinden wir uns in der Ebene des freien Geisteslebens und des Zivilrechts, wo sich die Menschen gleichberechtigt gegenüberstehen und Verpflichtungen freiwillig durch den Abschluss eines Vertrages eingegangen werden.

Protest gegen Rundfunk-Zwangsgebühr (Welt)

Diese grundsätzliche Freiheit des Verhaltens beruht auf dem fundamentalen demokratischen Grundrecht des Artikels 2 Grundgesetz, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Dafür sind im Zivilrecht Schutzbestimmungen eingebaut, die verhindern, jemanden gegen seinen Willen zu etwas zu verpflichten oder ihn gegenüber dem anderen Vertragspartner zu benachteiligen. Denn damit wird das grundsätzliche Gerechtigkeitsprinzip verletzt, nach dem Leistung und Gegenleistung gleichwertig sein und einander die Waage halten müssen.

So bestimmt § 241a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BG), dass die Zusendung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen keinen Zahlungsanspruch gegen den Empfänger begründet, wenn er sie nicht bestellt hat, weil er keinen Wert darauf legt. Dann ist ja auch gar kein beiderseitiger Vertrag zustande gekommen.
So stellt ein von einem Sender bereitgestelltes Programm gewissermaßen die unerwünschte Zusendung einer nicht bestellten Ware bzw. Dienstleistung dar, für die niemand zahlungspflichtig ist.

Wenn der Verkäufer einer Ware oder der Anbieter einer Dienstleistung eine bestimmte Qualität seiner Ware oder Dienstleistung versprochen hat, dies aber nach Vertragsabschluss nicht einhält, also eine fehlerhafte oder minderwertigere Ware oder Dienstleistung liefert, hat der Empfänger nach § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht, d.h. er kann die Zahlung so lange verweigern, bis er die vereinbarte Qualität erhält.
Hat also ein privater Sender eine neutrale, objektive und vielseitige Berichterstattung versprochen, hält dies aber nicht ein, ist der Empfänger berechtigt, die Zahlung der Gebühren so lange zurückzuhalten, bis die vereinbarten qualitativen Nachrichten auch gebracht werden.

Wenn schließlich ein Sender mit großer Reichweite nicht nur für einzelne Sendungen die versprochene Qualität nicht einhält, sondern bewusst systematisch durch Entstellungen und Lügen einseitige Propaganda für die Regierung betreibt und die Empfänger permanent durch Missbrauch einer gewissen öffentlichen Autorität darüber täuscht und in einen Bewusstseinszustand der Nicht-Wirklichkeit versetzt, ist der mit ihm eingegangene Vertrag schon wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 BGB nichtig, und die Empfänger sind zu keinerlei Zahlungen verpflichtet.

Die Aufhebung der zivilen Schutzrechte

Es ist klar, dass die herrschenden Parteien und die Regierung an einem solchen Sender Wohlgefallen haben und großes Interesse daran haben, ihn zu fördern. Wie könnte dieser Sender vor allen anderen privilegiert werden, so dass alle Bürger an ihn gebunden sind? Dazu müssten in Bezug auf ihn die Vertragsfreiheit beseitigt und die genannten zivilen Schutzrechte des Bürgers ausgeschlossen werden.

Das geht am einfachsten, indem der Staat diesen Sender aus der horizontalen zivilrechtlichen Ebene, in die mediale Dienstleistungen gehören und in der jeder Bürger dem anderen als Gleicher gegenübersteht, in die vertikale öffentlich-rechtliche Ebene erhebt, in welcher jeder den staatlichen Behörden und Institutionen untergeordnet ist. Hier gibt es keine freien Verträge mit Schutzrechten, sondern nur einseitig vom Staat per Gesetz und Verordnung bestimmte Verhältnisse, in die jeder Bürger sich fügen muss.

Also man macht diesen Sender anti-demokratisch zur „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Jeder Haushalt wird durch eine Zwangsgebühr an ihn gebunden. Man muss sie zahlen, auch wenn man das Programm dieses Senders nicht bestellt hat, sondern es einem einfach ins Haus geschickt bekommt. Man muss die einseitig festgesetzten Gebühren zahlen und hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn die Qualität der Programme noch nicht mal den staatlichen Richtlinien entspricht. Die öffentlich-rechtlichen Journalisten können praktisch machen, was sie wollen; sie sind noch nicht einmal an das Sittengesetz gebunden.

Man kann zwar eine Programmbeschwerde an eine Beschwerdestelle richten, wo aber der Fuchs selber über das Gejammere der Hühner über ihn entscheidet, Beschuldigter und Richter also identisch sind, so dass auch über 99 % der Beschwerden abgewiesen werden. Bestimmungen des Zivilrechts, die dem einzelnen Bürger zur Gerechtigkeit verhelfen können, sind hier schamlos ausgeschaltet. Klagen vor den staatlichen Verwaltungsgerichten nützen nichts, da diese wegen des vertikalen öffentlich-rechtlichen Verhältnisses die Anwendung zivilrechtlicher Normen ausschließen und durch ihre staatliche Nähe mit dem verfassungswidrigen System sympathisieren.

Aussichten

Es bleibt nur der Weg, über den politischen Kampf Einfluss auf die Gesetzgebung des Staates zu suchen. Hier herrschen aber die politischen Parteien, denen gerade an einem solchen staatlichen Propaganda-Sender gelegen ist.

Wir haben es nicht mit demokratischen Verhältnissen, sondern mit einer auch dem Grundgesetz widersprechenden autoritären medialen Diktatur einer Parteien-Oligarchie zu tun.

Trotzdem ist es wichtig, dass immer mehr Bürger die Zusammenhänge durchschauen, so dass durch einen wachsenden Druck der Bevölkerung über die alternativen Medien die Dinge in Bewegung kommen können.

Klar ist, dass das Problem nur durch die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Status des Senders im Sinne der Demokratie und Freiheit gelöst werden kann. Alle anderen Korrekturen bleiben an der Oberfläche und ändern nichts am totalitären Prinzip, mit dem wir es hier zu tun haben.

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Vergleiche:

https://fassadenkratzer.de/2025/02/14/rundfunk-als-ubergeordnete-anstalt-ist-demokratie-und-verfassungswidrig/

https://fassadenkratzer.de/2022/07/10/karl-jaspers-schon-1965-bundesrepublik-keine-demokratie-sondern-parteienoligarchie/

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Autor: hwludwig

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