Kriege sind in der Zivilisationsentwicklung der Menschheit ständige Einbrüche brutaler Zerfleischung auf die Ebene des Tieres und noch darunter. Prof. Rainer Mausfeld geht in seinem Vortrag vom 21.11.2024 den Ursachen nach und entwickelt auf eindrucksvolle Weise, wie in der Entwicklung des inner- und außerstaatlichen Rechts ein Schutz entstanden ist, der nur noch durch die Durchführung der breiten gesellschaftlichen Selbstbestimmung in der Begründung des Rechts vervollkommnet werden muss. Wir bringen nachfolgend das Transskript des 1. Teiles dieser bedeutenden Gedanken. Die Zwischenüberschriften sind von mir. (hl)

Einleitende Worte zum Vortrags-Video auf Youtube:
„Die Zivilisationsgeschichte ist durchzogen von leidvollen kollektiven Erfahrungen schwerer Zivilisationsbrüche. Nur sehr mühsam und langsam gelang es, gegen die Ursachen von Kriegen und Bürgerkriegen gesellschaftliche Schutzinstrumente zu entwickeln. Die normativen Leitideen einer egalitären Demokratie und ein egalitäres Völkerrecht sind dabei die bedeutendsten zivilisatorischen Errungenschaften einer Friedenssicherung, des innergesellschaftlichen Friedens und des Friedens zwischen den Völkern. Beide Leitideen wurden in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend ausgehöhlt oder zerstört. Die Demokratie wurde in eine zunehmend autoritäre Eliten-Wahloligarchie verwandelt und das Völkerrecht dem hegemonialen Gewaltanspruch des militärisch, ökonomisch und propagandistisch Stärksten unterworfen. Durch diese Entwicklungen haben beide Leitideen ihre friedenssichernde Kraft mehr und mehr eingebüßt. Gegenwärtig verschärft sich dieser Abbau zivilisatorischer Errungenschaften in einer Weise, die die Zukunft der menschlichen Zivilisation insgesamt bedroht.“
Prof. Rainer Mausfeld
Teil 1: Das Recht als Schutzinstrument gegen Bürgerkrieg und Krieg
Ursachen des Krieges
Frieden gilt bekanntlich als das höchste gesellschaftliche Gut. Und wie so oft, wird der Wert des Friedens auch erst durch seinen Verlust schmerzlich erfahrbar. Über Frieden zu sprechen, bedeutet also stets, über den Verlust von Frieden zu sprechen, also über Krieg. Das sollte eigentlich einfach sein, denn ist nicht die Abscheu vor dem Krieg Teil unserer Humanität?
Erasmus von Rotterdam bemerkte schon 1515:
„Vom größten Teil des Volkes wird der Krieg verflucht. – Einige wenige nur, deren gottloses Glück vom allgemeinen Unglück abhängt, wünschen den Krieg.“
Warum aber schaffen es dann immer wieder die nur Wenigen, so großes Unheil über ein ganzes Volk zu bringen? Das ist das dunkle Geheimnis des Krieges, das schon Erasmus bedrängte. Es ist jetzt schon wieder so weit gekommen, dass man den Krieg allgemein für eine annehmbare Sache hält und sich wundert, dass es Menschen gibt, denen er nicht gefällt. Es ist jetzt schon so weit gekommen, dass die größten Kriegshetzer medial gefeiert und sogar ganz orwellsch mit Friedenspreisen ausgezeichnet werden. Bereits das Wort Frieden ist in weiten Teilen der politischen und intellektuellen Klasse zum Gegenstand von Diffamierung und Ächtung geworden. Nun haben sich die Dinge so entwickelt, dass man dem Frieden einen Grabstein setzen muss.
Wie konnte es dazu kommen? Wie konnte es dazu kommen, dass wir trotz aller gewaltigen Zerstörungsspuren des Krieges und trotz der tiefen Einsichten, die seit Erasmus in die Ursachen von Krieg gewonnen werden konnten, in die gegenwärtige höchstbedrohliche Situation eines dritten und vermutlich letzten Weltkriegs gekommen sind? Die Frage von Krieg und Frieden begleitet die Menschheit seit ihren Anfängen, und sie ist so komplex und unergründlich wie der Mensch selbst. Es gibt in den verschiedenen Disziplinen eine Fülle von Belegen für Kriege im engeren Sinne, in Archäologie, in der Anthropologie, Evolutionsbiologie. Es gibt keine Belege für Gesellschaften, die länger als 300 Jahre ohne Krieg gelebt haben. Ich kann diese Dinge nur ganz kurz andeuten.
Sicherlich würden Sie dazu gerne genauere Belege wünschen. Ich werde die Folien des Vortrages als PDF auf der Videoaufzeichnungsseite des Westend Verlages zum Download stellen und habe dabei eine ganze Reihe wegen der Komplexität des Themas, eine Reihe weiterer Befunde und Beobachtungen, eingefügt und zugleich Literatur angegeben, wo sie eine Fülle weiterer Belege finden. Das, weil ich hier das nur kurz andeuten kann.1
Was sind nun die Gründe für Krieg? Albert Einstein schrieb in seinem berühmten Briefwechsel mit Freud zu genau dieser Frage, warum Krieg im Menschen lebt, ein Bedürfnis zu hassen und zu vernichten. Diese Anlage ist in gewöhnlichen Zeiten latent vorhanden, kann aber leicht geweckt und zur Massenpsychose gesteigert werden. Das ist sicherlich eine wichtige psychologisch-anthropologische Einsicht. Aber bereits ein grober Blick auf die Ursachen des Krieges zeigt, wie komplex diese tatsächlich sind.
Die Bedingungs-Faktoren des Krieges sind vor allem
– anthropologische der Beschaffenheit des Menschen,
– soziologische der Funktionslogik von Macht,
– politologische der Funktionslogik von Staatlichkeit (Der Staat neigt dazu, sich zu einem Selbstzweck zu machen) und
– ökonomische der Funktionslogiken von Wirtschaftsformen, insbesondere des Kapitalismus.
Von den anthropologischen Faktoren wurde eine schon sehr früh identifiziert, nämlich die Neigung des Menschen zu einem unersättlichen „mehr haben wollen“ auf Kosten anderer. Das ist ein Thema, was ich sehr ausführlich im Hybris-Buch behandelt habe. Es war eine der ersten Einsichten in der Antike, dass ein unersättliches, parasitäres „mehr haben wollen“ den Zusammenhalt einer Gesellschaft zerstört und die Ursache von Bürgerkrieg und Krieg ist. Das gilt insbesondere für gesellschaftliche Eliten.
Das führt uns dann zu der soziologischen Komponente, denn Macht drängt nach mehr Macht, und Reichtum drängt nach mehr Reichtum. Auch die soziologische Komponente wurde sehr früh identifiziert. Adam Smith, der Begründer er Nationalökonomie und ein Moralphilosoph der Aufklärung, schrieb:
„Der niederträchtige Leitsatz der Herren der Welt lautete zu allen Zeiten: Alles für uns und nichts für andere.“
Auch diese Einsicht hat viele Vorläufer und reicht weit, weit zurück. So schrieb der griechische Dichter Hesiot, dass die Herrschenden durch ihre Korruptheit zu Gabenfressern und Volksgutverzehrern geworden seien. Und Machiavelli stellte fest:
„Das Verlangen der Eliten nach Macht und Besitz ist so gewaltig, dass es ein Gemeinwesen bald zum Untergang führt, wenn es nicht durch geeignete Mittel und Wege abgewehrt wird.“
Das Recht als Schutzinstrument
Es wurde sehr früh untersucht: Welche zivilisatorischen Schutzinstrumente kann man eigentlich gegen Krieg entwickeln, und wie müssen die beschaffen sein für eine Kriegsverhinderung. Und das Wichtigste dieser Schutzinstrumente ist das Recht. Das wird uns hauptsächlich beschäftigen. Was ist das Recht eigentlich? Woher kommt es? Und wieso kann es als Schutzinstrument gegen Krieg wirksam sein? Auch da gehen die Betrachtungen weit, weit zurück. Die ältesten Mythen über die Gründe von Bürgerkrieg und Krieg finden sich im Prometheus-Mythos. Von denen gibt es ganz viele ganz unterschiedliche Varianten. Was sie gemeinsam haben, ist, dass der Mensch ein Mangelwesen ist im Vergleich zu Tieren. Der Mensch ist gegen Unbillen der Natur schutzlos.
Wie kam es dazu? Es kam dazu, dass Prometheus, der zum Göttergeschlechte der Titanen gehörte und der zugleich der erste und größte Rebell in der Geschichte des Weltalls ist, weil er sich gegen den tyrannischen Zeus aufgelehnt hatte, Prometheus hat aus Lehm, weil er ein Menschenfreund war, er hat aus Lehm den Menschen geschaffen. Und da ist was schief gegangen. Prometheus hat seinen Bruder um Hilfe gebeten, der heißt Epimetheus. Epimetheus heißt derjenige, der erst nachdem er gehandelt hat, zu denken anfängt. Epimetheus hat geschlampt, und Menschen sind sozusagen nur eine fehlerhafte Beta-Version. Menschen sind missglückt. Das wissen wir natürlich alle aus dem Alltag, also zumindest die anderen, die anderen sind missglückt. –
Die Menschen waren schutzlos, und Prometheus – das hängt jetzt ein bisschen ab, welche Prometheus-Sage wir nehmen – Prometheus hat also, weil die Menschen schutzlos waren, und sie Hilfsmittel brauchten, ohne Hilfsmittel waren sie nicht lebensfähig, Prometheus hat also das Feuer vom Sonnenwagen geholt oder gestohlen, sagen einige, hat das Feuer vom Sonnenwagen geholt und es als Prometheus, der Menschenfreund, zu den Menschen gebracht. Und er hat den Menschen auch die technischen Fertigkeiten, das Handwerk, gegeben, dass sie sich selber schützen können. Das war schon ganz wichtig.
Menschliches Recht – Die Prometheus-Sage
Aber es blieb ein fataler Mangel. So und jetzt steigen wir ein in die Prometheus-Sage des Protagoras, – es blieb ein Mangel, dass die Menschen sich weiter in die Köpfe eingeschlagen haben. Das hat ja nichts mit Handwerk zu tun. So oft sich Menschen nun zusammengefunden hatten, schädigten sie jedesmal einander, weil sie die Fähigkeit, in Gemeinschaft zu leben, nicht besaßen. Da geriet Zeus in Besorgnis um unser Geschlecht, dass es vollständig zugrunde gehe und schickte Hermes, den Götterboten, zu den Menschen, der Ihnen Scham und Respektieren des anderen und den Sinn für Gerechtigkeit und des Rechts brachte, damit die Ordnung der Städte auf ihnen beruhe und sie als Gemeinschaft stiftende Bande dienten. Zeus musste das Recht den Menschen geben, weil sie sich sonst selbst vernichtet hätten. Das heißt nach dem Prometheus-Mythos des Protagoras bzw. des Protagoras, den Platon beschrieben hat, hat Zeus die Menschen von Mangelwesen zu Überschusswesen gemacht, indem er sie mit einem Gerechtigkeitssinn ausgestattet hat und damit mit dem Vermögen, sich selbst Normen zu geben, die alle als gerecht und als rechtlich bindend ansehen können.
Damit hat Protagoras einen ganz wichtigen emanzipatorischen Schritt getan. Denn was ist jetzt die Quelle des Rechts? Die Gesetze und die politische Ordnung menschlicher Gemeinschaften sind weder durch die Götter vorgegeben, noch durch die Natur. Ein ganz entscheidender emanzipatorischer Schritt: Das Recht gehört zum Menschsein, es ist eine anthropologische Konstante, die selbst
wiederum in den moralischen Kapazitäten des Menschen ihre Wurzeln haben. Menschen haben die Befähigung, sich selbst die Gesetze zu geben, durch die sie ein friedliches Zusammenleben sichern wollen. Hier kommt die Bedeutung des Rechts für die Kriegsverhinderung. Das Recht ist also ein Produkt menschliche Entscheidung.
Recht gegen die Gewalt des Stärkeren
Jetzt sind wir aber noch nicht raus aus dem Sumpf, sondern jetzt stecken wir erst richtig drin. Rechts- und Verfassungsfragen sind also Machtfragen, wenn die Menschen sich das Recht selbst geben können. Dann sind wir wieder dabei gelandet, wer hat die Macht, sich da durchzusetzen? Nur das Recht kann die willkürliche Gewalt des Stärkeren zivilisieren. Zivilisierung bedeutet den Übergang vom illegitimen Zwang willkürlicher Gewalt zum legitimen Zwang des Rechts. Dieser Gegensatz führt dann genau auf unsere Frage: Recht oder Macht des Stärkeren. Und im Zentrum aller Friedensbemühung, im Zentrum aller Friedensbemühung steht die Frage: Wie kann man dem Anspruch auf ein Recht des Stärkeren die Legitimation entziehen?
Auch diese Frage wurde schon sehr, sehr früh gestellt durch den griechischen Historiker Thukydides, der sie an einem Beispiel vorgeführt hat, das bis heute eine gewaltige Nachwirkung hat. Worum ging es? Es ging um den Krieg zwischen Sparta und Athen, den Peleponesischen Krieg. Das war eine Art – heute würde man sagen – geopolitischer Konflikt im Kleinen. Es gab eine kleine Insel in der Ägäis, Melos, die war seit 700 Jahren neutral, war auch nur ganz schwach bewaffnet, war glitzeklein. Und diese Insel wollte ihre seit 700 Jahren bestehende Unabhängigkeit behalten. Athen bestand aber darauf und gab den Meliern die Wahl: neutral gibt es nicht, wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Neutral gibt es nicht, entweder ihr werdet jetzt Teil der NATO – nein, damals Attischer Seebund – oder wir müssen Euch vernichten. Die Melier wollten das nicht einsehen und waren naiv genug, die große Seemacht Athen zum Gespräch zu bitten. Dabei konnten die Melier gute Gründe anführen, dass ihre Neutralität für Athen nicht von Nachteil sein würde, und sie hofften, ihre Gründe auch den Athenern einsichtig machen zu können. Athen jedoch erklärte jede Form von Argumenten für belanglos und antwortete, dass Recht nur zwischen gleich starken Parteien gelten könne.
„Denn ihr wisst ebenso gut wie wir, dass das Recht nur bei gleichem Kräfteverhältnis zur Geltung kommen kann. Ansonsten aber setzen die Starken durch, was Ihnen möglich ist, und erleiden die Schwachen, was sie zu erleiden haben.“ (Thukydides)
Danach belagerte Athen den Hauptort der Insel so lange, bis der Stadt die Vorräte ausgingen und sie sich unterwerfen mussten. Das erste Beispiel für radikale Sanktionen. Anschließend wurden alle männlichen Einwohner getötet und Frauen und Kinder versklavt. Thukydides schildet diesen Dialog ganz lang und ganz ausführlich. Der eigentliche Vorfall hatte für den Ausgang des Krieges überhaupt keine Bedeutung, war belanglos. Thukydides schildert ihn so ausführlich, weil er die Struktur des Argumentes, das Recht des Stärkeren, bloßlegen will und ein Mahnmal gegen das Recht des Stärkeren setzen will. Der sogenannte „Melier-Dialog“ legt beispielhaft die Grundmuster von Realpolitik offen, dass nämlich für Hegemonialmächte nur das Recht des Stärkeren gelten könne und somit moralische und rechtliche Fragen irrelevant seien. Das Recht des Stärkeren ist aber nichts anderes als rohe Gewalt.
Heute erscheint uns ein Recht des Stärkeren als rohe Barbarei. Wenn wir aber genauer hinsehen, können wir erkennen, dass die Intuitionen und Vorurteile, die dem Recht des Stärkeren zugrunde liegen, tief in unserer eigenen Kultur verwurzelt sind. Und sie treten in vielköpfigem Gewande auf, wie eine Hydra mit vielen Köpfen, sie treten in vielköpfigem Gewande auf: etwa als Sozialdarwinismus, als die Ideologie des freien Marktes, als Freihandel oder – damit werden wir uns noch beschäftigen – als regelbasierte Weltordnung. Auch Kolonialismus, Rassismus und Imperialismus sind nichts anderes, haben an der Basis nichts anderes als das Recht des Stärkeren.
Hier haben Sie ein historisches Beispiel in dem Bericht von Bartolomé de las Casas. Das war der bedeutendste Whistleblower des europäischen Kolonialismus. Der illustriert, wie die Soldaten des Columbus die Ureinwohner von der Überlegenheit der europäischen Zivilisation überzeugten. (Bildeinblendung min. 20:03) Diese Haltung ist in der Neuzeit selten so offen ausgedrückt worden wie hier (20:24). Stets hat vor Gott und der Welt der Stärkere das Recht, seinen Willen durchzusetzen. Die Geschichte beweist: Wer nicht die Kraft hat, dem nutzt das Recht an sich gar nichts.
Die ganze Natur ist ein gewaltiges Ringen zwischen Kraft und Schwäche, ein ewiger Sieg des Starken über die Schwachen. Nichts als Fäulnis wäre in der gesamten Natur, wenn es anders wäre. Verfaulen würden die Staaten, die gegen dieses Elementargesetz sündigen, sagte 1923 Adolf Hitler. –
In unserer Gegenwart findet diese Haltung, man muss sagen, fast wörtlich ein Echo, hier: (Text wird eingeblendet):
Es sei eine „schlichte Wahrheit“ der Geschichte, dass es in ihr „keinen Platz für die Schwachen gibt; die Schwachen zerbröseln, werden abgeschlachtet und aus der Geschichte gelöscht, während die Starken überleben und respektiert werden“, sagte – Benjamin Netanjahu. –
Wie das Auslöschen der Schwachen aus der Geschichte konkret aussieht, können wir gegenwärtig live als Zeugen miterleben im israelischen Vernichtungskrieg gegen die Palästinenser.
Wie lässt sich das Recht durchsetzen?
Wie lässt sich dem Recht des Stärkeren die Legitimation entziehen? Nun ein Kulminationspunkt dieser Bemühung ist, zumindest im Prinzip, die Institution der UNO und der UN-Charta von 1945, die genau dieses Ziel verfolgt, – vergeblich, wie wir nicht erst heute erfahren müssen. Die Gründe dafür lassen sich leicht ausfindig machen, weil zivilisatorische Leitideen wie Demokratie und Völkerrecht auf den aggressiven und erbitterten Widerstand der Starken stoßen, die sich ihren Handlungsspielraum nicht einschränken lassen wollen. Das führt uns also in eine Art Teufelskreis. Mit diesem pessimistischen Schluss könnten wir den Vortrag eigentlich beenden, würde es nicht einen winzigen Spalt der Hoffnung geben durch die großen gedanklichen Einsichten in die Beziehung von Recht und Macht, die in der Zwischenzeit errungen werden konnten.
Um diese Einsichten nutzen zu können, müssen wir zumindest im Kern zunächst verstehen: Welche Einsichten sind denn da gewonnen worden, und wie könnte man diese Einsichten fruchtbar machen. Ich will ihnen das Ergebnis hier schon einmal vorwegnehmen.
Die wichtigste Einsicht ist, dass Frieden und gesellschaftliche Selbstbestimmung also Demokratie im ursprünglichen Sinne als radikale gesellschaftliche Selbstbestimmung untrennbar miteinander zusammenhängen. Nur eine wahre Demokratie kann den Frieden sichern.
Diese Einsicht, die sehr komplex ist, ist untrennbar mit dem Namen Kant verbunden, und ich möchte versuchen, ihnen den Kern dieser Einsicht etwas näher zu bringen. Thukydides, hatten wir gesehen, hatte die Grundfrage gestellt, das ist der „Melier-Dialog“, das ist bis heute die Grundfrage, um die es geht. Und die Frage ist, wie kommen wir aus diesem Teufelskreis raus. Denn der Starke kann immer sagen: Ich pfeife auf das Recht. Und dann nützt alles Recht natürlich gar nichts.
Ich möchte, ganz kurz und verkürzt, zwei weitere Denker anführen, die das Recht als ein Schutzinstrument gegen den Krieg angesehen haben, und schließlich im zweiten Teil einen Verteidiger des Rechts des Stärkeren, der der Auffassung ist, dass nur durch Gewalt, nur durch die Gewalt des Stärkeren Frieden gewonnen werden kann.
1. Thomas Hobbes
Kommen wir zum ersten, Thomas Hobbes. Wenn wir über Recht sprechen, dann müssen wir zunächst fragen: Was muss eigentlich gelten, damit etwas Recht ist, wie kann man eigentlich Recht bestimmen, und welche Kriterien gibt es, durch die sich festlegen lässt, was eigentlich Recht ist? Hobbes hat wichtige Bausteine dazu geleistet. Hobbes ist ein englischer Mathematiker und Staatstheoretiker, der einer der brillantesten und bedeutendsten Köpfe der politischen Philosophie ist und durch die tiefe Komplexität und Strenge seines Denkens ganz wichtige Bausteine (beigetragen hat); er hat das Fundament der gesamten politischen Philosophie der Neuzeit gelegt. Sein bekanntestes Werk ist der Leviathan. Der beschäftigt sich mit dem innenpolitischen Problem, wie sich durch Frieden Bürgerkrieg vermeiden lässt.
Hobbes ist vielfach missverstanden worden. Hobbes hat einen sehr, sehr komplexen Ansatz, er ist vielfach missverstanden worden. Hobbes ist eben kein realpolitischer Machtpolitiker, als der er gelegentlich dargestellt wird, sondern Hobbes ist einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker, der durch Herrschaft des Rechts den inneren und äußeren Frieden zu sichern suchte.
Frieden lässt sich nur erreichen, sagt Hobbes, durch Gesetze und eine vertraglich legitimierte Zwangsgewalt zu ihrer Durchsetzung.
Hobbes wird vielfach, da kommen wir auch nachher nach der Pause drauf, Hobbes wird vielfach von den Stärkeren missbraucht, um ihren hegemonialen Bedürfnissen den Anschein einer Rechtfertigung zu geben, also die Macht des Stärken zu rechtfertigen. Ich will nur ein Beispiel geben für diese Art von Missbrauch, ganz kurz, damit Sie sehen, in welche Richtung das geht. Der bekannteste Aphorismus von Hobbes ist: „Der Mensch ist des Menschen Wolf.“ Da kann man jetzt viel reinlesen, welches Bild Hobbes eigentlich hat und worauf er zielt. Hobbes sagt gleichzeitig aber – die Stelle wird nicht zitiert, obwohl sie an der gleichen Stelle ist, die stehen in einem Zusammenhang – „Der Mensch ist ein Gott für den Menschen“ und sagt: Beide Sätze sind wahr, beide sind wahr. Und was den Unterschied zwischen dem einen und dem anderen ausmacht, ist gerade die Herrschaft des Gesetzes.
Hobbes liefert gleichzeitig Kriterien, eine Vielfalt von Kriterien: Was muss eigentlich etwas erfüllen, damit es als Gesetz gelten kann. Also es müssen normative Anforderungen sein, was kann denn ein Gesetz sein. Und ich will nur ein Beispiel dafür geben, und so ein bisschen den Geschmack, in welche Richtung das geht. Man muss an das Gesetz normative Anforderung stellen. Z.B sagt er:
„Beim Eintritt in den Friedenszustand soll niemand ein Recht für sich verlangen dürfen, das er nicht auch allen übrigen Menschen zugestehen will.“
Das ist das Prinzip der Reziprozität, die spielt im formalen Völkerrecht heute immer noch eine ganz, ganz wichtige Rolle. Was also diese formalen Kriterien, für die Sie hier nur ein Beispiel sehen, was diese formalen Kriterien erfüllt – oder was sie nicht erfüllt, kann nicht als Gesetz gelten.
Und jetzt kommen wir zu einer ganz wichtigen, ganz, ganz wichtigen Unterscheidung, die immer wieder verwischt wird, natürlich aus gutem Grund:
Eine Handlungsvorschrift oder Regel, die nicht bestimmte normative Anforderung wie Reziprozität erfüllt, kann nicht als Gesetz gelten und ist ungeeignet, die bloße Willkür der Gewalt des Stärkeren zu überwinden. Bloße Regeln und Anordnungen sind noch keine Gesetze. Regeln gibt es auch bei einer Gewaltherrschaft des Stärkeren.
Und jetzt sehen Sie schon im Titel der „regelbasierten Weltordnung“: Das sind keine Gesetze, das ist ungeeignet, den Frieden zu sichern, weil ja gerade Regeln auch der Stärkere aufstellt. Denn eine Regel ist z.B.: Ich kann machen, was ich will, die anderen nicht. Das ist kein Gesetz, damit lässt sich kein Frieden sichern.
2. Immanuael Kant
Den zweiten Vertreter hatte ich schon genannt, Immanuel Kant, der ebenfalls Frieden durch Recht sichern will und die ausgefeilteste Konzeption hat:
„Das Recht der Menschen muss heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so große Aufopferung kosten.“
Seine berühmteste Schrift ist die „Zum ewigen Frieden“. Kant gilt als sehr trocken, sehr schwierig. Kant hat aber auch einen feinen Humor, denn er hat den Titel entnommen einem Gasthaus an einem Friedhof, das so hieß, an dem er vorbeigekommen ist, und er sieht natürlich die Ironie, die in diesem Titel steckt. Auch Kant ist ganz, ganz wichtig, dass er von einem realistischen Menschenbild ausgeht, Kant ist kein naiver Friedensträumer. Wenn wir doch alle nett zueinander wären und uns alle an der Hand halten, dann ist Frieden. Kant sieht genau, versucht zu sehen, wie der Mensch ist, er startet von einem realistischen Menschenbild. Und gerade weil es realistisch ist, hat Kant nicht ein so in der Tat pessimistisches Menschenbild wie Hobbes es hatte.
Kant sieht genau (Text wird eingeblendet, min. 33:22), dass zu einem realistischen Menschenbild gehört, dass der Krieg die dunkelsten Seiten aus uns herausholt, die im Menschen verborgen sind. Das muss man berücksichtigen, wenn man eine realistische Friedenskonzeption haben will. Er sieht die Bösartigkeit der menschlichen Natur – der Nachsatz ist das wichtige – „die sich im freien Verhältnis der Völker“, also im Krieg, „unverhohlen blicken lässt.“
So jetzt schauen wir uns die Konzeption von Kant kurz an – eine unmögliche Aufgabe, aber wir versuchen es. Kant startet von zwei Prämissen oder von zwei Beobachtungen, muss man sagen. Eine Beobachtung bezieht sich auf die Staatsoberhäupter, die zweite Beobachtung bezieht sich auf das Volk. Was die Staatsoberhäupter angeht, betont er, dass besonders die Staatsoberhäupter des Krieges nie satt werden können. Das ist eigentlich nichts anderes als die antike Beobachtung. Macht drängt nach mehr Macht und Reichtum nach mehr Reichtum. Das ist unersättlich, die gesellschaftlichen Eliten, das war die Einsicht der Antike, sind unersättlich, und das wiederholt Kant.
Die zweite Einsicht, die ebenfalls ganz wichtig ist, bezieht sich jetzt auf uns, auf die Staatsbürger. Kant sagt – ist ein bisschen jetzt komplizierter Kantscher Satzbau -:
„Wenn die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ob Krieg sein soll oder nicht, so ist nichts natürlicher, als dass sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müssten, sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen.“
Das Volk will keinen Krieg.
So, das haben sie gerade nicht mitgekriegt, ich habe Göring in seiner Gefängniszelle zitiert. Das ist allen bekannt, selbst denen, die kriegssüchtig sind, ist bekannt: Das Volk will keinen Krieg. Und deswegen braucht man gewaltigste Indoktrinations- und Propagandamethoden, um das zu erreichen.
An der Stelle setzt Kant an, er sagt: Wenn wir eine gesellschaftliche Selbstbestimmung haben – er ist Realist genug, dass er weiß, das ist keine Garantie, aber eine Voraussetzung überhaupt dafür, wenn man Kriegsvermeidung betreiben will. Staaten tun das nicht, Staaten können das nicht, das liegt daran, Staaten sind keine moralischen Akteure, das wäre ein Kategorien-Fehler. Staaten haben keine Moral, Menschen haben eine Moral. Staaten sind keine moralischen Akteure, ich kann nicht aufrufen, dass die Staaten doch bitteschön friedlich miteinander umgehen, da fehlt der Adressat.
Staaten können indirekt zu moralischen Akteuren werden, wenn es eine ungeteilte radikale gesellschaftliche Selbstbestimmung des Volkes gibt, wenn der Staat sozusagen verschwindet in der Selbstbestimmung des Volkes. Das heißt durch Demokratie kann unsere natürliche Kriegsabneigung des Volkes auch auf Staatsebene wirksam werden.
Kant bindet also Demokratie und Frieden, hatten wir schon eingangs gesagt, ganz eng aneinander. Das hat jetzt radikale, eine ganze Reihe von radikalen Konsequenzen. Das bedeutet insbesondere:
- Entscheidungen, die Fragen des Kriegs betreffen, so Kant, die haben das größte Risiko für den Einzelnen für sein Leben, für seine Freiheitsrechte. Krieg ist der größte Eingriff ins Privatleben. Das heißt, Verfahren zur Entscheidung von Krieg und Frieden müssen nach Kant den schärfsten demokratischen Legitimationsansprüchen genügen.
- Eine Demokratie verdient ihren Namen nur, wenn sie sicherstellt, dass in allen Entscheidung zur Frage, ob Krieg sein solle oder nicht, das Votum – Kant wird jetzt sehr strickt – das Votum jedes Einzelnen, der potenziell die Lasten des Krieges zu tragen hat, in irgendeiner Weise in das Entscheidungsresultat mit eingeht.
Und Kant spricht etwas an, was natürlich in seiner Zeit nicht so dramatisch war wie heute:
Diese Entscheidung muss selbstverständlich ohne massenmediale Beeinflussung und Erzeugung von Angst, Feindbildern und Kriegsfieber getroffen sein.
Springen wir kurz in die Gegenwart und die Realität, obwohl das eigentlich erst nach der Pause ansteht. Im Juli gab Bundeskanzler Scholz am Rande des NATO-Gipfels in Washington die „bilaterale Entscheidung“ der USA und der deutschen Bundesregierung – bilaterale Entscheidung ist natürlich ein Euphenismus, dass Berlin Befehle entgegennimmt, die Washington gegeben hat – bekannt, dass ab dem Jahr 2026 US-amerikanische weitreichende Angriffswaffen in Deutschland stationiert werden sollen. Alles ohne vorherige Diskussion – das sind die strikten demokratischen Legitimationsregeln, die Kant einfordert – und ohne Abstimmung des Bundestages. – Soviel zur Frage der Demokratie.
Jetzt kommen wir zum Kant´schen Modell, was wir im Prinzip ja jetzt bereits kennen:
Frieden ist nur durch Recht möglich. – Das ist das Zivilisierungsinstrument von roher Gewalt.
Und Kant nimmt den Ausgangspunkt noch sehr viel abstrakter, indem er sich damit beschäftigt, was der Mensch ist, was die Freiheit des Menschen ausmacht und dass der Mensch Selbstzweck ist und nicht verzweckt werden kann.
Das Höchste für Kant ist die gesellschaftliche Selbstbestimmung einer Person. das ist die wahre …, das macht Humanität aus, das ist die wirkliche Freiheit in der berühmten Formel:
Eine Person darf keinen anderen Gesetzen, als denen, die sie sich selber gibt, unterworfen werden.
Wir können uns Gesetze geben, das ist ein freiwilliges Unterwerfen unter Gesetze, denen ich zugestimmt habe. Das ist die berühmte Kant´sche Formel, die steht für Kant ganz oben, die gesellschaftliche Selbstbestimmung einer Person. Zu dieser Selbstbestimmung gehört das auch – gehen wir wieder zurück zum Prometheus-Mythos – Recht ist Menschen-gemacht. Das bedeutet, Recht, was Recht ist, – und was Werte sind und all diese Dinge – kann allein durch die gesellschaftliche Basis bestimmt werden. Das wiederum bedeutet die gesellschaftliche Selbstbestimmung des Staatsvolks über Fragen von Krieg und Frieden. All diese Aussagen sind in gewisser Weise gleichbedeutend, oder unter leicht verschiedenen Aspekten drücken sie immer wieder dasselbe aus.
Das heißt, um einen Eintritt in den Friedenszustand zu ermöglichen, darf die gesellschaftliche Selbstbestimmung des Staatsvolks – weil sie damit auch die gesellschaftliche Selbstbestimmung des Einzelnen, die für Kant ganz oben steht, gefährdet – durch keine innere, etwa massenmediale und äußere Intervention eingeschränkt werden.
Und jetzt kommen die radikalen Konsequenzen, die Kant auch ausbuchstabiert, ganz explizit. Die sind wirklich radikal. Und wenn es die UNO-Charta nicht gäbe, die sie genau materialisiert, würden Sie sagen: Das kann doch nichts werden. Kant spricht ein regides Verdikt gegen jede fremde Intervention in die inneren Angelegenheiten eines Staates aus. Das ist sein erster Präliminarartikel:
Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates einmischen.
Das ist eine Grundvoraussetzung einer Bemühung, Frieden zu sichern. Wenn die nicht erfüllt ist – auch das spricht Kant deutlich aus – dann kann es mit der Friedenssicherung nichts werden.
Jetzt hatten wir vorhin schon gesagt: Gesellschaftliche Selbstbestimmung ist, dass eine Gesellschaft selbst bestimmen kann, was sie als Recht ansieht und auch was sie an Werten ansieht. (Einblendung min. 43:26):
„Wie eine Gesellschaft ihre Vorstellung von Menschenrechten konkretisiert, kann allein durch die gesellschaftliche Basis bestimmt werden.“
Menschenrechte sind nicht Gott gemacht oder durch die Natur gegeben – auch ein ganz wichtiger Aspekt – Menschenrechte werden von uns Menschen festgelegt. Sie unterliegen selbst der gesellschaftlichen Selbstbestimmung.
„Weder innere, noch äußere Mächte dürfen in diesen Prozess gesellschaftlicher Selbstbestimmung von Rechten und Werten eingreifen.“
Das sind Forderungen, die bekommen viele Spannungsverhältnisse, die müssen weh tun und mit denen müssen wir uns ernsthaft auseinandersetzen. Kant sagt weiterhin:
Für diesen Prozess haben alle Staaten das Recht auf ihren eigenen Zeitbedarf und auf eigenständige, selbstbestimmte Entwicklungspfade.
Wir können nicht unsere Werte mit Militärgewalt anderen Völkern, anderen Nationen aufzwingen. Mit einer solchen Haltung wird ein Friede verunmöglicht.
Die Forderung, kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewalttätig einmischen, ist für Kant eine Grundvoraussetzung des Friedens, ohne deren Garantie alle Überlegungen zu einer zukünftigen Friedensordnung sinnlos wären. Das ist genau wieder das, was die UN-Charta sagt. Kant verteidigt die Autonomie aller Staaten, weil eine Intervention in die inneren Angelegenheiten durch auswärtige Mächte in der Regel die Möglichkeit der Selbstbestimmung – das ist Kants eigentliches Anliegen – die vernichtet die Möglichkeit der Selbstbestimmung des Volkes und damit des Einzelnen. Das ist genau, was die UN-Charta sagt:
Alle Völker haben das Recht – das jetzt nicht die UN-Charta aus dem Pakt, aber entsprechende UNO normative Bestimmung – alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. Die kann kein Staat der Welt einem anderen Staat vorschreiben, (nicht) welche Moralvorstellung, welche Werte und so weiter er zu verfolgen hat.
Das führt uns zur UN-Charta, die in der Tat historisch ganz, ganz eng (damit verbunden ist). Nach dem Zweiten Weltkrieg war man nach der gewaltigen Blutspur bereit, auf diese Einsichten von Kant Rücksicht zu nehmen und sie trotz ihrer Radikalität umzusetzen.
Das Völkerrecht
Nun hatten wir ganz am Anfang schon gesagt, Rechtsfragen sind auch Machtfragen. Deswegen eine ganz kurze Bemerkung zum Völkerrecht:
Das steht ja bei uns immer im Hintergrund. Frieden durch Recht zu sichern, heißt ja in dem Fall – weil es eine zwischenstaatliche Geschichte ist, das heißt Völkerrecht – Rechtsfragen sind auch Machtfragen. Jetzt kommen wir in die Problematik wieder rein.
Die Entwicklung des Völkerrechts diente seit ihren Anfängen zwei ganz prominenten Namen: Victoria und Hugo Grotius. Das ist ein interessanter dialektischer Punkt der Weltgeschichte, dass das Völkerrecht vorrangig der moralischen Rechtfertigung der kolonialen In-Besitznahme von Ländern außerhalb Europas diente. Grotius war der Ansicht, dass die Europäer durch ihre zivilisatorische Überlegenheit jedes Volk der Welt anzugreifen auch zu vernichten (berechtigt seien), wenn sie es als unzivilisiert betrachten, als Strafe dafür, dass sie sich durch ihre Unzivilisiertheit gegen die Natur versündigt haben.
(Einblendung min. 47:40):
Bis heute dient die sogenannten Weiterentwicklung des Völkerrechts oft dazu, das Völkerrecht … – man nennt das dann: wir flexibilisieren, wir flexibilisieren mal das Völkerrecht, indem wir die UN-Charta abschaffen, also zu entkernen, um es an die faktisch gegebenen Machtverhältnisse anzupassen und um Kriege, die aus imperialistischen, kolonialistischen und hegemonialen Bedürfnissen resultieren, zu „gerechten“ Kriegen zu erklären.
Und die Skala der Argumente wird ihnen vertraut sein. Im Kolonialismus hieß das „zivilisatorische Mission“ – da hatten wir das Beispiel, die Illustration, wie man zu Kolumbus-Zeiten zivilisiert hat; „die Sicherung von Fortschritt und Freiheit“; „ humanitäre Intervention“ – prototypisches Beispiel Kosovo; „Kampf für Demokratie und Menschenrechte“; und heute „Kampf gegen Autokraten“.
Trotz dieser Belastetheit des Völkerrechts gelang es nach dem Zweiten Weltkrieg mit der UN-Charta ein normatives Regelwerk aufzustellen, was diese Erfahrungen alle berücksichtigt. Und das wichtigste ist, ganz kurz nur (wird eingeblendet, min. 48:49):
Die UN-Charta ist ein egalitäres Völkerrecht. Sie gilt für kleine und große und mächtige und ökonomisch mächtige und militärisch mächtige, ökonomisch schwache und militärisch schwache Staaten gleichermaßen. Die UN-Charta ist ein vollständig egalitäres Recht, wie natürlich auch zumindest in der Theorie auch das bürgerliche Recht ein egalitäres – alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Das ist, mit Hobbes könnten wir wieder sagen, das ist eine normative Voraussetzung dafür, dass etwas überhaupt ein Gesetz ist.
In der UN-Charta steht genau das, was wir gerade schon bei Kant hatten. Alle Mitglieder unterlassen, jedes in ihren Beziehung, jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der UN unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. Das ist strikt verboten. Das schärfste Mittel, die militärische Intervention, ist ausschließlich selbst wiederum zum Schutz der Souveränität eines jeden Staates vorgesehen. Ich kann aber nicht eine Intervention machen, indem ich die Souveränität eines Staates brutal verletzte mit dem Hinweis, dass ich sie schützen will.
Jetzt haben wir den normativen Rahmen und sind jetzt bei der Pause beim zweiten Teil, wo wir uns ansehen: Wie ist denn die Realität beschaffen? Ansonsten aber setzen die Starken durch, was Ihnen möglich ist. Wir sind wieder beim Melier-Dialog – und wie der Melier-Dialog heute eigentlich genau die Situation ist eines durchgängigen Völkerrechts-Nihilismus der Starken.
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1 https://we.tl/t-JyadJblN78
Video des Vortrages: