Elektronische Patientenakte: Auf dem Weg zum gläsernen Patienten

Die „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI) machen erneut darauf aufmerksam, dass am 15. Januar 2025 die Elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzliche Krankenkassen Pflicht wird. Das bedeute: „Für alle gesetzlich Versicherten wird zu diesem Zeitpunkt eine digitale Akte angelegt, die auch alle Impfungen enthält. Eine explizite Zustimmung seitens der Versicherten ist dafür nicht erforderlich, jedoch gilt: Wer nicht möchte, dass für ihn eine digitale Patientenakte angelegt wird, muss aktiv widersprechen.“ Welche Vorteile die ePA bringe, wer Zugriff auf die Daten haben solle und welche Risiken damit verbunden seien – die ÄFI raten zur Vorsicht.


In der Elektronischen Patientenakte, so die ÄFI, sollen künftig sämtliche medizinischen Daten gespeichert werden, die über den jeweiligen Patienten erhoben werden: Untersuchungsergebnisse, Blutwerte, Befunde, Medikationspläne, Zahnbonusleistungen, KV-Leistungen, Arztbriefe, Bilddaten, Rezepte, AU-Bescheinigungen etc. sowie sämtliche therapeutischen Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen. Natürlich ebenfalls die elektronische Impfdokumentation.

Der Gesetzgeber verspreche sich von diesem enormen Datenberg eine unkompliziertere und vollständige Darstellung des Gesundheitszustandes und der Krankheitsgeschichte des Patienten – als Arbeitserleichterung für Ärzte und Therapeuten, auch um Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Doch was im ersten Moment gut klinge, offenbare bei genauerem Blick etliche schwere Probleme, die mit diesem Ansatz verbunden seien.
Sie sind sowohl praktischer, als auch datenschutzrechtlicher und ethischer Natur.

Siehe im Einzelnen den wichtigen Artikel der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI):

https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/elektronische-patientenakte-auf-dem-weg-zum-glaesernen-patienten.html

 

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Autor: hwludwig

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