Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist der Vorgesetzte seines grünen Parteifreundes Klaus Müller, des Chefs der Bundesnetzagentur. Dieser ist die Aufgabe der zentralen Koordinierungsstelle für die Durchsetzung der Zensur in den Online-Plattformen übertragen, die nach dem „Digitalen Services Act“ der EU auch in Deutschland erfolgen soll. Dass Müllers totaler Krieg gegen die Meinungsfreiheit, über den in einem vorigen Artikel berichtet wurde, Habecks volle Rückendeckung hat, offenbarte dieser jetzt in einem Vortrag bei der „Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik“. Diese angebliche „Denkfabrik“ ist das Pendent des „Council on Foreign Relations“ der USA, dessen elitäre Mitglieder die Außenpolitik der Regierung bestimmen.

Zunächst der volle Wortlaut des kurzen Ausschnittes aus Habecks Rede:
„Und ich will keinen Hehl daraus machen, dass ich glaube, dass diese unregulierte Form von diesen sozialen Medien inzwischen nicht mehr akzeptabel ist. Wir müssen meiner Ansicht nach schärfer und konsequenter darauf achten, dass die Algorithmen erstens transparent gemacht werden und zweitens dann auch so reguliert werden, dass nicht der Raum der Demokratie – also das Soziale an den sozialen Medien, die natürlich auch starke Seiten haben – unmöglich gemacht wird.
Wir können am Ende nicht zulassen als liberale Demokratien, dass Milliardäre, die in den USA Donald Trump unterstützen, mit ihrer Vorstellung von Kommunikation oder chinesischer Technik – die ja in China selbst verboten ist oder reguliert ist – den Diskurs in Europa definiert. Das wäre wirklich blind. Deswegen ist Polarisierung nicht einfach nur so ein Schlagwort über den Zustand der Gesellschaft, sondern es ist meiner Ansicht nach ein politischer Auftrag, genau hinzugucken, wie die Polarisierung entsteht.
Und wenn sie – und das ist der zweite Punkt über Polarisierung, über den wir reden müssen – wenn sie bewusst eingesetzt wird, um eine Gesellschaft zu destabilisieren – und zumindest den Gedanken muss man zulassen in dieser Zeit – dann haben wir jeden Grund, uns politisch dagegen zu wehren und diese wehrhafte Demokratie auch bei den sozialen Medien fortzusetzen.
Dafür gibt es jede Menge Möglichkeiten. Vielleicht sind sie noch nicht ausreichend, aber eine scharfe Anwendung des DSA, des Digital Service Act ist das Mindeste, was wir in Deutschland brauchen.“
https://www.youtube.com/watch?v=jP7R5enHbrk
Übertragen wir das Wesentliche aus den Orwell`schen Verschleierungen in das, was gemeint ist, so sagte Habeck:
Die unzensierte Form der sozialen Medien ist nicht mehr akzeptabel. Es muss staatlich so zensiert werden, dass in den sozialen Medien nur noch soziale, d.h. mehr oder weniger private Dinge ausgetauscht werden, nicht aber politische Meinungen, welche gegen die Regierung (gegen unsere liberale Demokratie) gerichtet sind und zur Polarisierung, d. h. zu unterschiedlichen Meinungen führen und die „Gesellschaft destabilisieren“, d.h. die Herrschaft der jetzt führenden Parteien gefährden. Dagegen muss eine „wehrhafte Demokratie“, d.h. die jetzige Regierung, vorgehen, damit sie nicht abgelöst wird.
Dafür ist die scharfe Anwendung des „Digital Services Act“ (DSA), also die großflächige Löschung und damit Einschränkung der Meinungsfreiheit erst mal das Mindeste. Aber es gibt ja noch jede Menge weiterer Möglichkeiten, die Meinungsfreiheit und damit die Grundlage der Demokratie zu beseitigen.
Erinnern wir uns, was demgegenüber im Grundgesetz steht:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG)
Und das Bundesverfassungsgericht urteilt dazu grundlegend:
Mit Beschluss vom 11.04.2024 – 1 BvR 2290/23 – stellte es fest, dem Staat komme „kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu“, der Staat habe „grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“. Der Schutz staatlicher Einrichtungen dürfe nicht dazu führen, dass diese gegen „öffentliche Kritik“ abgeschirmt würden.
Mit Beschluss vom 28.11.2011 – 1BvR 917/09 hielt das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung für so wichtig, dass es ihm einen weiten Rahmen beimaß:
„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>). Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 f.>; 90, 241 <247>; 93, 266 <289>). Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt (vgl. BVerfGE 124, 300 <320>). Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können. (…)
Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken.(…)
Bei Staatsschutznormen ist dabei besonders sorgfältig zwischen einer – wie verfehlt auch immer erscheinenden – Polemik auf der einen Seite und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung auf der anderen Seite zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.“
Der Rechtswissenschaftler Prof. Christian Hillgruber schreibt:
„Das Grundgesetz gewährleistet Meinungsfreiheit in denkbar weitestem Umfang. Kaum ein anderes Grundrecht hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in gleicher Weise geradezu hymnisch gefeiert.
´Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als unmittelbarer Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstitutiv, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“
https://www.jstor.org/stable/24768340
Halten wir uns insbesondere das letzte Zitat des Bundesverfassungsgerichts vor Augen, wird vollkommen offensichtlich, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und seine Gesinnungsgenossen und Mittäter mit dem Kampf gegen die Meinungsfreiheit die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes überhaupt bekämpfen.
Sie sind Verfassungsfeinde und gehören Parteien an, von denen es in Art. 21 Abs. 2 GG heißt:
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen …, sind verfassungswidrig.“
Die Grünen, die SPD, die FDP, die diese Bundesregierung tragen, sind verfassungswidrige Parteien und gehören vom Bundesverfassungsgericht verboten.
Die generelle moralische Diskreditierung von „Hassreden“ – die sich zumeist gegen die Lügen und Rechtsverletzungen der Regierung richten – ist der Trick, vom eigenen Hass gegen die Kritik an der Regierung abzulenken, der sich selbstverständlich in dem Krieg gegen die Meinungsfreiheit ausdrückt. Das psychologisch zu beachten, ist sehr wichtig. Siehe näher:
https://fassadenkratzer.de/2024/10/25/die-zensur-von-hassrede-im-netz-ist-der-hass-auf-die-wahrheit/
Ein Gedanke zu „Habeck präsentiert sich offen als Oberzensor und Demokratiefeind“
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