Die Zensur von „Hassrede“ im Netz ist der Hass auf die Wahrheit

In einem vorigen Artikel wurde auf die breite grundgesetzwidrige Zensur missliebiger Inhalte in den Internet-Plattformen hingewiesen, womit das fundamentale Grundrecht der Meinungsfreiheit ausgeschaltet wird. In der Umsetzung des „Digital-Services-Acts“ der EU haben die Herrschenden von Anfang an den legalen Lebensäußerungen des Hasses, der sich gegen Unrecht und Lügen richtet, den Anschein der Illegalität verliehen. Doch darin drückt sich nur der eigene Hass auf die Wahrheit aus, die nicht offenbar werden soll. Aber auch die Löschung „illegaler“, also strafbarer Inhalte übergeht das fundamentale Rechtsstaatsprinzip, dass ein Beschuldigter so lange als unschuldig gilt, bis er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt ist.

                                                      Empörung und Hass gegen das Unrecht
„Hassrede“ und „Fake News“

Die zur Überwachung zuständige Bundesnetzagentur schrieb in ihrer Pressemitteilung vom 1.10.2024:
Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.“
Julian Reichelt schrieb zutreffend, diese Formulierung bedeute ausdrücklich, dass auch legale Inhalte wie „Hass“ und „Fake News“ auf Anweisung der Regierungsaktivisten gelöscht werden müssten. Dem schlossen sich viele Kritiker an.

Auf Anfrage, schrieb BILD am 13.10.2024, sei Müller zurückgerudert und habe sich korrigiert. Die beauftragte Stiftung solle ausschließlich „illegale Inhalte, illegale Hassrede und illegale Fake News“ anmahnen und deren Löschung beantragen. Wie legale Hassrede und Fake News illegal werden sollen, erklärte er nicht.
Da kamen ihm am 14.10.2024 die ARD-Faktenfinder auf tagesschau.de zu Hilfe. Hatespeech oder Fake News seien zwar von vorneherein keine Straftaten, könnten aber je nach Fall Straftatbestände wie zum Beispiel üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung oder Bedrohung erfüllen. –

Das ist kein Finden von Fakten, sondern eine Verwischung. Hass oder falsche Behauptungen werden nicht dadurch strafbar, dass sie zu strafbaren Handlungen führen. Strafbar sind nur die Handlungen, wie sie im Straftatbestand jeweils definiert werden, aber nicht der Hass oder die Falschbehauptung, die ihnen zugrunde liegen. Diese bleiben als solche nach wie vor legal. Denn Hass und Irrtum sind natürliche Lebensäußerungen des Menschen.

Wie unglaubwürdig sich tagesschau.de selber macht, zeigt ein früherer Artikel vom 25.8.2023, auf den sie selbst verlinkt. Da heißt es:
Es geht um nichts weniger als darum, vor allem dem Hass im Internet, in Bereich Online oder Social-Media, seine Bühne zu nehmen. Das EU-Gesetz für digitale Dienste, der so genannte Digital Services Act (DSA), soll genau da ansetzen. … Hass und Hetze im Netz sollen von nun an also in der gesamten Europäischen Union schneller gelöscht werden. Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer bei Online-Plattformen illegale Inhalte melden können, damit die dann auch verfolgt werden.
Was illegal ist, muss raus aus dem Netz.“ –

Hier wird also der Hass als solcher für illegal erklärt, nicht eine aus dem Hass hervorgehende Straftat.
Auch die Bundesregierung geht so vor. Auf ihrer Webseite heißt es:
„Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer. … Dazu sollen illegale Inhalte auf Plattformen besser bekämpft werden. Dies betrifft neben Hassrede beispielsweise auch gefälschte Produkte, die zum Kauf angeboten werden.“

Es zieht sich also die entschiedene Absicht durch, Hass  und Fake-News, die als solche nicht strafbar sind, den Anschein der Illegalität zu geben. Dazu wird getäuscht und gelogen.  

Die seelischen Grundkräfte

Sympathie und Antipathie sind elementare seelische Grundkräfte, aus denen alle unsere Gefühle gemischt sind. Die Steigerung der Sympathie führt zur Liebe, die Steigerung der Antipathie führt zum Hass. Dieser kann negativ oder positiv bewertet werden, je nachdem, wogegen er sich richtet. Ein normaler Mensch wird das Gute und Schöne lieben, das Böse und Hässliche hassen, wobei das Wort „hässlich“ ja in „hassen“ bereits enthalten ist.
Jeder strebende Mensch wird die Wahrheit lieben, aber gegen jede Unwahrheit Antipathie entwickeln und die bewusste Unwahrheit, die Lüge, geradezu hassen.

Welche ungeheuren Lügen von Politikern, korrupten Wissenschaftlern und Medien haben wir in der sogenannten Corona-Krise z.B. erlebt: eine „pandemische Corona-Krankheit“, deren Ausmaß in Wahrheit über eine normale Grippe nicht hinausging, ein „sicherer Impfstoff“, der in Wahrheit kaum wirkte, ein Gen-Massenexperiment war und noch immer bei relativ vielen Menschen schwere bis tödliche Nebenwirkungen hervorruft, die weiterhin permanent geleugnet werden. Unantastbare Grundrechte wurden teilweise oder ganz außer Kraft gesetzt und absolut totalitäre Lebensverhältnisse eingeführt.

Wer die Wahrheit und eine freiheitliche demokratische Ordnung liebt, wem zudem durch die Lügen und totalitären Maßnahmen noch schwere  Nachteile und Schäden zugefügt wurden, wird zutiefst empört Kritik üben, in der auch Hass auf dies abgrundtief Böse zum Ausdruck kommt. Das ist eine ganz natürliche Reaktion des Menschen. Das aber ist den betroffenen Herrschenden äußerst unangenehm.

Und so greifen sie nach dem alten Trick, den schon die Nazis angewendet haben, diesen berechtigten Hass moralisch zu diskreditieren, als verwerflich darzustellen, ja zu kriminalisieren, um die anschwellende Zahl der Kritiker zum Schweigen zu bringen, ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu beseitigen, das für jede freiheitliche Demokratie konstitutiv ist. So werden weiter totalitäre Verhältnisse geschaffen. „Hassrede“ ist ein Kampfbegriff von Diktaturen zur Diskreditierung, Diffamierung und Ausschaltung des politischen Gegners.

Doch kann sich der Hass natürlich nicht nur gegen das Böse und Hässliche wenden, sondern auch gegen das Gute und die Wahrheit. Wer mit bösen Methoden wie der Lüge böse Ziele verfolgt, fürchtet natürlich die Wahrheit und hasst sie. Er diffamiert und bekämpft den berechtigten Hass, der aus der Liebe zur Wahrheit kommt, um den eigenen verwerflichen Hass auf die Wahrheit zu verbergen. Und damit haben wir es hier zu tun.

Paralleljustiz

Aber auch von sogenannten illegalen Inhalten, die also Straftaten enthalten sollen, darf nicht einfach die Löschung verfügt werden. Denn es wird dabei der fundamentale rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung übergangen, nachdem jeder so lange als unschuldig zu gelten hat, bis er durch ein ordentliches Gericht rechtskräftig verurteilt ist. Wenn aber jemand als unschuldig gilt, dürfen Posts von ihm, die nach Einschätzung der „Meldestelle“ vermutliche Straftaten enthalten, nicht wegen dieser angeblichen Straftaten gelöscht werden. Sie könnten es erst, wenn die Strafbarkeit durch ein Gericht nachgewiesen und festgestellt worden ist.

Die „Meldestelle“ staatlich ernannter Zensoren wird hier zu einer Art Staatsanwaltschaft und Gericht in einem aufgebaut, die in einer Paralleljustiz widerrechtlich ausführt, was der ordentlichen Justiz verboten oder allenfalls in Ausnahmefällen erlaubt wäre. Eine solche „Meldestelle“ könnte nur die Befugnis haben, die vermutete Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden, die ggfls. ein ordentliches Ermittlungsverfahren einleitet, das zu einer gerichtlichen Verurteilung führt oder eben auch nicht.

Die Paralleljustiz wird auch in formaler Hinsicht durch die Einrichtung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen sichtbar. Sie werden ebenfalls, wie RA Ansgar Neuhof auf Achgut schreibt, von der Bundesnetzagentur zertifiziert und haben darüber zu entscheiden, ob eine Online-Plattform den Beitrag eines Nutzers oder dessen Profil zu Recht gelöscht bzw. gesperrt hat oder eine solche Maßnahme zu Recht unterlassen hat.

„Auf der ersten Ebene nimmt also die Meldestelle (trusted flagger) Hinweise aus der Bevölkerung über angebliche Missstände im Internet entgegen und kann es auch selbst nach solchen Missständen durchsuchen. Die „Bevölkerung“ wird in der Praxis natürlich nicht der „Normalbürger“ sein, sondern der Aktivist aus den tausenden sogenannten NGOs, der Behördenmitarbeiter, Journalist und Politiker bzw. dessen Mitarbeiter. Also die, die viel Zeit haben und ganz oder weitgehend aus Steuermitteln alimentiert werden. (…)

Die Meldestelle leitet die Hinweise an die Online-Plattformen weiter, die dann in kürzester Zeit entscheiden müssen, wie sie damit umgehen, also ob sie zum Beispiel den Artikel/Tweet löschen, dessen Reichweite beschränken, einen Nutzer sperren oder nicht. Die Entscheidungen der Plattformen unterliegen der Beschwerde, die Plattformen müssen dazu ein internes Beschwerdemanagement bereitstellen.
Egal wie die Online-Plattform im konkreten Fall entscheidet: Eine Seite wird immer damit nicht einverstanden sein. Beide Seiten haben dann die Möglichkeit, sich an die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden. Diese führt dann ein gerichtsähnliches Verfahren durch, um die Rechtmäßigkeit der Löschung/Sperre beziehungsweise des Unterlassens solcher Maßnahmen zu überprüfen.“

Ansgar Neuhof schildert dann weiter die Absurdität dieser Paralleljustiz, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hat. Siehe: achgut.com.

Sie ist Teil eines neuen europaweiten Zensur- und Einschüchterungssystems zur Beseitigung des fundamentalen Grundrechts der Meinungsfreiheit. Die herrschende Parteienkaste ist offensichtlich im Begriff, so die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes in eine totalitäre Diktatur zu überführen.

Es findet ein schleichender Putsch von oben statt!

Und die große Masse hängt gedankenlos am bewusstseinsdämpfenden Tropf der Massenmedien.

 

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Autor: hwludwig

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