In einem Audio vom 1. September 2024 erklärt Dr. Reiner Füllmich aus der U-Haft, dass nachweislich der Staatschutz den Strafprozess gegen ihn eingeleitet habe. Und die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen mit dem Vorsitzenden Schindler hindere ihn permanent daran, vier zentrale Rechtsbrüche und die politischen Hintergründe mit Beweisen aufzudecken. Daher wendet er sich an die Öffentlichkeit, um über diese ungeheuren Vorgänge zu informieren. Wir bringen nachfolgend das Transkript des Audios. (hl)
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Dr. Reiner Füllmich
Vier Statements – Kurzfassung
Transkript des Audios
1. September 2024
„Liebe Freunde, wie vor ein paar Wochen angekündigt, veröffentlichen wir jetzt vier schriftliche Erklärungen zu den vier zentralen Punkten meines Verfahrens, wie sie am 17.05. vom Vorsitzenden Richter Schindler in seinem richterlichen Hinweis teilweise im Wege der Täuschung, teilweise im Wege des Versuchs der Einschüchterung (genannt worden sind) und teilweise, indem er die Öffentlichkeit darstellt, als sei sie nicht klug genug oder auch zu dumm zu verstehen, worum es in diesem Verfahren geht und was hier passiert.
Vorweg möchte ich eine Erkenntnis stellen, die so deutlich noch nicht gewesen ist. Das ganze Verfahren gegen mich wurde eingeleitet vom Verfassungsschutz. Warum sage ich das? Das chronologisch erste Dokument in der gesamten Akte, allerdings versteckt an hinterer Stelle, stammt vom 15.2.22. Das ist von der Zentralstelle für Finanztransaktions-Untersuchungen oder General- Zollldirektion oder Financial-Intelligence-Unit. Interessant ist aber, wer genau. Das ist ein Herr Schmelzer vom Staatsschutz, und der schickt ein Schreiben – damit setzt er alles in Gang – am 15.2.22 an das Landeskriminalamt Niedersachsen und zwar auch da an den Staatsschutz. Da hat jemand vom Staatsschutz übernommen. Fett oben drüber über diesem sogenannten Analysebericht steht „Staatsschutzrelevanz“. Staatsschutz und Verfassungsschutz gehen Hand in Hand.
Und hier erkennt man dann auf der Seite 17 dieses Berichts den genauen Auftraggeber. Das schreibt er nämlich dem LKA, was dann weitermacht und auch so – davon müssen wir ausgehen – dann die Staatsanwaltschaft anweist und irgendwann ja auch dem Gericht so (…?) gemacht hat nach unseren Informationen. Dann schreibt er wörtlich:
„Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass der Analysebericht an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt wurde.“
Also genau dieser Bericht. Und im nächsten Satz:
„Weitere inländische öffentliche Stellen wurden bislang nicht informiert.“
Also niemand soll wissen, was hier wirklich los ist.
Also um Ihre Geduld jetzt mit diesen vier Statements nicht überzustrapazieren, fasse ich jedes der vier Statements an dieser Stelle nur mündlich zusammen. Für die Details verweise ich dann auf die schriftlichen Ausführungen:
1. zur Entführung,
2. zur Verweigerung rechtlichen Gehörs und dem Zurückhalten von Beweismitteln,
3. zum Verbrechen der Rechtsbeugung und
4. zur Zulässigkeit von Äußerungen im sogenannten Kampf ums Recht.
Mit diesen Statements kann dann jeder faktisch dieses Verfahren und seine Hintergründe nachvollziehen, aber auch den immer wieder falschen Behauptungen in Presseerklärungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft oder ihrer Marionetten begegnen.
1. Ich fange mal an mit dem ersten Punkt. Und zwar befasst sich das erste Statement mit der als Scheinabschiebung getarnten Entführung. Das ist also nur die Zusammenfassung. Hier erläutere ich anhand der sogar in der Akte befindlichen aber prozessrechtswidrig nicht ins Deutsche übersetzten Abschiebe-Verfügung der mexikanischen Migrationsbehörde, dass die dort genannte einzige Grundlage für eine Abschiebung, § 144 des mexikanischen Migrationsgesetzes, ganz offensichtlich nicht greift. Denn § 144 ist wohlgemerkt die einzige Grundlage für Abschiebungen eines Ausländers aus Mexiko. Aber keine einzige der dort aufgezählten sechs Möglichkeiten für eine Abschiebung reicht auch nur ansatzweise aus.
Meine Frau und ich sind weder mit gefälschten Papieren eingereist, noch haben wir uns widerrechtlich nach vorangegangener Abschiebung in das Land begeben, noch sind wir wegen irgendeines die nationale Sicherheit gefährdenden Verbrechens verurteilt, oder wird wegen eines solchen Verbrechens gegen uns ermittelt. Das heißt, meine Frau und ich befanden uns völlig legal im Land.
Der weitere Akteninhalt beweist, was das berühmte Dossier1 bestätigt, nämlich dass die Deutschen Dienste, hier der Verfassungsschutz, im Zusammenwirken mit dem BKA und dem niedersächsischen LKA, wiederum im Zusammenwirken mit der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Göttingen, die Migrationsbehörde in Mexiko aufforderten, eine Abschiebung vorzutäuschen, damit ich in Mexiko entführt und dann am Frankfurter Flughafen verhaftet werden konnte. Zwar hätten die Dienste und die Staatsanwaltschaft meine Auslieferung beantragen können und müssen, um mich legal in Mexiko verhaften zu können, wie sie selbst per E-Mail kommunizieren.
Aber da mir nur ein Vergehen vorgeworfen wird, weil mehr offenbar nicht zurechtkonstruiert werden konnte – ich beziehe mich dabei auf das Dossier, wo die Anweisung drin ist, irgendwas Strafbares gegen mich zu konstruieren – ist es schon fraglich, ob das gereicht hätte für eine Auslieferung.
Was ist aber die Konsequenz dieser Entführung? Die Rechtsfolgen einer Entführung sind, dass der entführende Staat, also Deutschland, in diesem Fall keine Gerichtsbarkeit mehr über den Entführten hat. Außerdem muss die sofortige Freilassung erfolgen und Schadensersatz gezahlt werden. Details dann in der schriftlichen Langversion.
2. Das Statement Nr. 2 betrifft das rechtzeitige und vollständige rechtliche Gehör, das nämlich die zentrale Voraussetzung für ein faires Verfahren ist, ein „fair trial“. Hier legen wir dar, dass die Staatsanwaltschaft auf Anweisung mir absichtlich mehr als ein Jahr und drei Monate lang keinerlei rechtliches Gehör gewährte, sondern es dezidiert verweigerte, auch auf Anfrage, als sie gemerkt haben, da läuft etwas falsch, dezidiert verweigerten, während sie gleichzeitig in ständigem schriftlichen und mündlichen, telefonischen, Austausch mit den, wie wir jetzt wissen, kriminellen Anzeige-Erstattern standen, die, wie wir jetzt auch wissen, vermutlich ab Ende 21 unterwandert waren von dem V-Mann Lutee (?) des Verfassungsschutzes und damit dann selbst zu V-Leuten geworden sind.
Erst ein Monat nach Verfassen der Anklageschrift und drei Monate nach meiner Entführung aus Mexiko und Inhaftierung in Deutschland wurde uns, wurde mir und dem Verteidigerteam dann doch endlich mal rechtliches Gehör gegeben, also viel zu spät. Da aber die Ermittlungsakten vollständig waren und es bis heute sind, hatte ich tatsächlich bis heute keine Möglichkeit, mich ordentlich zu den Vorwürfen zu äußern. Es werden zurückgehalten alle Gesprächsnotizen von ca. 80 Telefonaten und diverse entscheidungserhebliche Urkunden. Die Staatsanwaltschaft hält also in großem Umfange wichtige entscheidungserhebliche Informationen zurück.
Das ist genau das, was im Strafverfahren – es ist von ein paar Wochen öffentlich diskutiert worden – gegen den US-Schauspieler Alec Baldwin geschehen war. Und die Konsequenz war die sofortige und endgültige Abweisung der Anklage gegen Alec Baldwin im Bundesstaat New Mexico in den USA. Hier ist angesichts des Dossiers und des Gesamtverhaltens der Staatsanwaltschaft, sowie der überaus engen Zusammenarbeit mit den Anzeige-Erstattern davon auszugehen, dass über die Anweisungen in den Telefonaten, über die Anweisungen der Dienste für meine Entführung und über das Entwenden meines Geldes gesprochen wurde, und das Ganze genau deshalb keinen Eingang in die Akten gefunden hat.
3. Das dritte Statement befasst sich mit der Rechtsbeugung durch den willkürlichen Austausch von Fakten und die Verweigerung des rechtlichen Gehörs dazu. Hier lege ich dar, dass das Verhalten des Vorsitzenden Richters und der Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der Rechtsbeugung gemäß § 339 Strafgesetzbuch erfüllt. Denn nachdem die angeklagten Fakten sich als Lügen der Anzeige-Erstatter erwiesen hatten, hätte das Verfahren gegen mich eingestellt bzw. ich freigesprochen und sofort freigelassen werden müssen. Stattdessen tauschte der Vorsitzende die angeklagten Fakten im Mai 2024 aus, im Rahmen seines rechtlichen Hinweises vom 3.5. und zwar (… unverständlich) offensichtlich genauso diesmal vom Vorsitzenden selbst falsch erfundene neue Fakten. Die, bislang jedenfalls, erklärte Weigerung, die von uns zur Widerlegung dieser neuen, erfundenen Fakten genannte unmittelbare Zeugin – es gibt nur eine einzige, auf die er sich auch stützt, nämlich Viviane Fischer – anzuhören, komplettiert die Rechtsbeugung.
In der Gesamtschau kommt hinzu, dass dem Vorsitzenden wir soeben oder vor kurzem (nachgewiesen haben), dass er in einem Beschluss vom 12.7.24 bekundet hat, wie wir aber auch in der mündlichen Verhandlung im Detail dargelegt haben, nun auch bekannt ist, dass die Staatsanwaltschaft mich in Mexiko eben doch führen ließ und dazu eine Abschiebung bloß vortäuschte. Er wusste außerdem, dass mir rechtliches Gehör verweigert und entscheidende Beweismittel von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten wurden und werden. Macht er jetzt weiter und machen die übrigen Mitglieder des Gerichts dabei mit, so machen sie sich allesamt erst recht, natürlich auch der Staatsanwalt, der Rechtsbeugung schuldig – eines mit mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahndenden Verbrechens – um mich wegen eines von ihnen vorgetäuschten Vergehens hinter Gitter zu bringen.
4. Das vierte Statement betrifft die Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, vor allem natürlich die Meinungsäußerung eben im sogenannten Kampf ums Recht. Mit diesem Statement stellen wir klar, dass die Behauptung des Vorsitzenden, wir dürften nicht auch mit harten Worten einschließlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung uns gegen Gericht und Staatsanwaltschaft verteidigen, gemäß der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung falsch ist. Denn gerade dann, wenn der Staat und die Gerichte selber für eine aufgeheizte Stimmung gesorgt haben – hier Entführung, Verweigerung rechtlichen Gehörs, Zurückhalten von Beweismitteln, Vertuschen einer Straftat, Austausch von Fakten, um ohne Verhandlung über die neuen Fakten zu einem Urteil gegen mich zu kommen – gerade dann muss es dem Angeklagten und seinen Anwälten möglich sein, auch mit deutlichen, klaren Worten zu verteidigen.
Ich beziehe mich für diese Rechtsprechung auf unsere eigenen, seit 26 Jahren in den deutschen Gerichten laufenden und von den Mainstream-Medien lange Zeit begleiteten Massenverfahren gegen betrügerische Banken und korrupte Richter. Denn diese Rechtsstreite bilden die Grundlage für die sehr weitgehenden Verteidigungsmöglichkeiten im verfassungsrechtlich geschützten sogenannten Kampf ums Recht, welche die höchstrichterliche Rechtsprechung den Prozessbeteiligten, insbesondere aber einem Angeklagten eines Strafprozesses zubilligt.
Im Verlaufe jener Rechtsstreite kam Jahre später heraus und wurde Jahre später nicht nur von den Medien, sondern auch von der wichtigsten deutschen Juristenzeitschrift NJW berichtet, dass höchste Richter des Bundesgerichtshofs gegen Bezahlung heimlich Absprachen mit Bankvertretern zu Lasten unserer Mandanten (getroffen) haben.
Ja, Sie können also ohne weiteres die Details in den schriftlichen Ausführungen lesen. Dann kann sich jeder ein eigenes Bild machen und feststellen, wer denn hier nun glaubwürdiger ist.“
Audio:
https://www.youtube.com/watch?v=PDqqT-YPjdE&t=113s
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Anmerkungen:
Die von Dr. Füllmich genannten vier ausführlichen schriftlichen Stellungnahmen, waren kurzzeitig nicht erreichbar. Sie werden in Kürze hier veröffentlicht.

3 Kommentare zu „Ruf Dr. Füllmichs aus der U-Haft: „Staatsschutz“ hinter Strafprozess, Gericht arbeitet mit vier zentralen Rechtsbrüchen“
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