Die Krisenstabsprotokolle des BMI-BMG – Nie überzeugt, Impfung schütze vor Infektion und Weitergabe

Neben dem immensen Datenschatz aus dem RKI gibt es weitere Protokolle, aus denen sich wichtige Vorgänge im Bundesinnen- und Bundesgesundheits-Ministerium zu Tage fördern lassen: die Ergebnisprotokolle des Gemeinsamen Krisenstabes „BMI – BMG COVID-19“, der vom 26.2.2020 bis zum 7.12.2021 tagte. Es soll 100 Sitzungen gegeben haben, wobei ein Protokoll bislang fehlt (siehe. unten). Das Material, das 589 Seiten umfasst, kann hier eingesehen werden. Schwerpunktmäßig – subjektiv und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – geht die Juristin Cornelia Margot in einem Beitrag für die „Mediziner, Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) vor allem auf das Thema Impfungen ein. (hl)

von Cornelia Margot

Wann wusste man was über die Wirksamkeit der Impfungen? Trotz der dürftigen Erkenntnisse hierzu waren es vor allem die Mitglieder dieses Krisenstabes, die die Impfkampagne vorangetrieben und über Möglichkeiten nachgedacht haben, wie man mit Druck und Schikanen die Impfquote hochtreiben könnte.

Schon bei der ersten Sitzung am 26.2.2020 wird wie selbstverständlich auf zukünftige Impfstoffe gesetzt:

BMG betont die Dringlichkeit der Entwicklung eines Pilot-Impfstoffes.

In den weiteren Monaten geht es erst einmal primär um Lockdowns, Betretungsverbote, Tests, die Beschaffung von Masken u.ä.
Alexander Wallasch hat in einem Beitrag vom 15.7.24 auch diese Punkte herausgearbeitet.

Das 8. Protokoll fehlt. Laut Angabe im 7. Protokoll hätte es eine Sitzung vom 19.3.2020 sein müssen; laut Auflistung aller Protokolle eine vom 24.3.2020. Am 22.3.20 kam das berühmte Schockpapier des BMI heraus. Wurde darüber auf der Sitzung gesprochen? Ist es womöglich auf eine so große Zustimmung bei den Teilnehmern gestoßen, dass man sich heute doch ein bisschen dessen geniert und das Protokoll vorsichtshalber komplett hat verschwinden lassen? Man weiß es nicht.

Das Thema Impfen kommt ab dem 29.10.20, Seite 232, verstärkt zur Sprache. Man rechnet mit der größten Impfaktion, die sich „über Monate oder gar Jahre hinziehen könne.“ Man wolle für eine „gewisse Herdenimmunität“ bis zu 60 Mio. Menschen impfen.

Hinzu komme, dass noch keine hinreichenden Evidenzen zu der Frage vorlägen, wie lange der Impfschutz vorhalte.

Um es vorwegzunehmen:

Es hat wirklich zu keinem Zeitpunkt irgendwann mal die (falsche) Überzeugung gegeben, dass Geimpfte sich nicht anstecken bzw. dass sie das Virus nicht weitergeben könnten. Erst recht keine studienbasierte Überzeugung. Ganz zu Beginn hat man es nicht so genau gewusst (und man wusste, dass man es nicht wusste). Später wusste man dann, dass sowohl Infizierung als auch Weitergabe trotz Impfung weiterhin möglich seien. Einen konkreten Erweckungsmoment kann man nicht ausmachen. Die ursprünglichen unsicheren Hoffnungen wichen so nach und nach der Erkenntnis.

Wer also der Öffentlichkeit weisgemacht hat „Sie werden nicht mehr krank und Sie können auch niemanden mehr anstecken“ hat – je nach Zeitpunkt – entweder das Blaue vom Himmel fabuliert oder aber bewusst gelogen.

Obwohl man mit einer hohen Impfbereitschaft in der Bevölkerung rechnet, redet man auch am 29.10.20, S. 232, schon von Impfpflichten und Disziplinarmaßnahmen.

BMF wirft die Frage einer Impfpflicht von Beamten oder bestimmten Beamtengruppen auf.
BMVg erläutert, dass für Soldaten, insbesondere bei bevorstehendem Auslandseinsatz, de facto eine Impfpflicht herrsche. Diese werde zwar nicht durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt, sei aber bspw. sehr wohl disziplinarbewehrt. Die Übertragbarkeit dieser Regelungslage auf andere Beamtengruppen sei fraglich.
BMI wird die Frage einer Duldungspflicht bei Impfungen für Beamte rechtlich prüfen und in der kommenden Sitzung hierzu berichten.

Nachdem man nun schon mal beim Thema „Rechtsgrundlagen“ ist, dämmert es den Teilnehmern am 3.11.20, S. 236, dass die Bevölkerung sich nicht damit zufrieden gibt, dass die weitreichenden einschränkenden Maßnahmen auf Ministerpräsidentenkonferenzen aus dem Handgelenk geschüttelt werden. Sondern dass es doch tatsächlich Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen braucht.

Bereits mehrfach sei Rechtsschutz gegen die Maßnahmen bei den Gerichten gesucht worden. Dies entspreche den Erwartungen, da es sich um weitreichende Einschränkungen handele. Erste Entscheidungen deuteten an, dass es sich empfehlen dürfte, in angemessener Zeit geeignete parlamentsgesetzliche Normen als Grundlage für weitere Maßnahmen zu schaffen.

Fazit:
Solange, wie die Bürger nicht klagen, meinen die Politiker, sie könnten mal eben rechtsgrundlos durchregieren.

Auch die erhoffte Impfpflicht für Beamte wird man wohl nicht so ohne weiteres anordnen können.

BMI erstattet Bericht zur Prüfung einer Duldungspflicht bei Impfungen für Beamte. Für eine solche Verpflichtung fehle es nach erster kursorischer Prüfung an der einfachgesetzlichen Rechtsgrundlage, die wegen des erheblichen Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dafür erforderlich sei.

So ganz will man die Hoffnung noch nicht aufgeben und erwähnt dann noch, dass es für Lehrer bereits Impfpflichten gäbe (da denkt man wohl an die Masernimpfung).

Am 17.11.20, S. 252, weiß man auch schon, welche Impfstoffe angewendet werden sollen. Dabei fällt man auf die Berechnung der relativen Wirksamkeit herein – nachgerechnet oder nachgefragt hat offenbar keiner. Man verlässt sich auf die Herstellerangaben.

Auf Nachfrage BMAS erläutert BMG, dass es sich bei den herstellerseitig kommunizierten Wirkungsgraden der Impfstoffe um vorläufige Einschätzungen handele. Zahlen in der Größenordnung von 90% wiesen aber durchaus aussagekräftig auf eine Hochwertigkeit der Impfstoffe hin.

Zur Dauer der Immunisierung fabuliert BMG faktenfrei herum:

Auf Nachfrage AA erläutert BMG, dass die Immunisierung wohl über mehrere Monate bis etwa eineinhalb Jahre anhalten könne. Die erforderliche Impffrequenz sei noch nicht absehbar. Die Schutzwirkung einer Immunisierung halte aber hinreichend lang vor, um die Pandemie mit Hilfe der Impfstoffe wirksam bekämpfen zu können.

Man stellt wieder einmal fest, dass es zur Impfduldungspflicht einer Rechtsgrundlage bedürfe und dass es auch an Erkenntnissen über die Sicherheit der Impfstoffe mangele.

BMI berichtet zur Frage von Impf(duldungs)pflichten von Bundesbeschäftigten, dass jenseits des Soldatenrechts eine gesetzliche Grundlage fehle. Sie sei aber erforderlich, da es um einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gehe, zumal zur Sicherheit des Impfstoffes noch keine langfristigen Erfahrungswerte vorlägen. Zu beachten sei auch die generelle Aussage aus dem politischen Bereich, dass es keine Impfpflicht geben solle. Vor diesem Hintergrund gebe es aktuell keine Impfpflicht für Bundesbeschäftigte.

Am 24.11.20 gibt es noch keine Zulassungsanträge für Impfstoffe. Ein Antrag für BioNTech/Pfizer werde für Anfang Dezember erwartet. Obwohl man ja nun eigentlich davon ausgehen sollte, dass ein Antrag erst einmal gründlich überprüft und verbeschieden werden muss, weiß man im Krisenstab aber schon jetzt, dass „Impfungen in Deutschland noch im Dezember beginnen“ können.

Die Eindämmungsmaßnahmen sollte man im Übrigen auf die vulnerablen Gruppen ausrichten, weil (Seite 256)

die Letalität der unter 60-Jährigen bei weniger als 0,3 % liege.

In den Krisenstab haben sich offenbar Schwurbler verirrt. Am 5.1.21, Seite 296, heißt es:

Zur langzeitigen Wirkdauer der Impfstoffe gebe es zurzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse, da die Impfstoffe erst seit kurzer Zeit eine Anwendung am Menschen finden. Im Rahmen der festgeschriebenen Nachbeobachtungs-Studien wird die Dauer des Impfschutzes weiter geprüft. Möglich sei, dass der Impfschutz wie bei üblichen Grippeschutzimpfungen von mindestens einem Jahr andauere.

Mit anderen Worten: Da machen wir mal und dann schaun mer mal und dann wissen wir ja. Aber der Bevölkerung erzählen wir was anderes.

Obwohl man am 12.1.21 noch dabei ist, den knappen Impfstoff zu priorisieren, macht man sich bereits jetzt Sorgen über Impfquoten und Impfbereitschaft. Seite 303. Über die Frage, ob nicht evtl. in einigen Wochen oder Monaten der Spuk ohnehin vorbei sein könnte, macht man sich stattdessen überhaupt keine Gedanken. Hauptsache, Impfen um des Impfens willen.

BMI nimmt zu den Impfquoten und der Impfbereitschaft Stellung.
Wünschenswert sei die Impfung von Personen mit Vorbildfunktion zur Steigerung der Impfbereitschaft sowie zum Entgegentreten der Verbreitung von Verschwörungstheorien.

Am 20.4.21 (Seite 387) glaubt hier keiner an das öffentlich kommunizierte Mantra „Wer sich impft, wird nicht mehr krank und kann auch andere nicht anstecken“:

Bezogen auf die rund 83 Mio. Menschen in DEU sind etwa rund 20 Prozent erstgeimpft. Zählt man die Genesenen hinzu, komme man auf einen Wert von etwa 25 Prozent der Bevölkerung, die einen gewissen Schutz gegen einen schweren bzw. tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion aufweisen.
BMG betont, dass eine Impfung keine sterile Immunität hinterlasse, d.h. dass Geimpfte sich in einem deutlich niedrigeren Niveau erneut infizieren und das Virus weitergeben können.

Um es klar zu sagen – von dem angeblichen Fremdschutz, mit dem man später die einrichtungsbezogene Nachweispflicht durchgedrückt hat, ist keine Rede.

Am 4.5.21, Seite 399, berichtet man über die positive Entwicklung bei der Impfgeschwindigkeit. Die noch zuvor vermutete Herdenimmunität bei 60%iger Impfabdeckung hat keine Gültigkeit mehr – es müssen nun 80 % sein.

Ziel müsse es auch weiterhin sein, die Impfbereitschaft in der gesamten Bevölkerung zu erhöhen.
Um eine Impfquote von bis zu 80 Prozent erreichen zu können, seien daher Informationen über soziale Netzwerke und weitere Kanäle wichtig.

11.5.21, S. 405 –  Da viele Eltern derzeit bereit sind, auch ihre Kinder impfen zu lassen, will man die Gunst der Stunde nutzen, Reihenimpfungen in Schulen anzubieten.

Deshalb sollte dieses Momentum genutzt werden, um schnell möglichst viele Kinder noch vor Beginn der Sommerferien (mit Reihenimpfungen) zu impfen.

Leider gibt es dabei ein lästiges Hemmnis – die Eltern müssen zustimmen.
Die Einwilligungspflicht der Eltern zur Impfung sowie die Logistik zur Realisierung von Reihenimpfungen in den Schulen werden als limitierende Faktoren benannt.

Seite 407: Man beginnt, auch über „kreative Lösungen“ nachzudenken.

BMI merkt an, dass auch „kreative Lösungen“, wie etwa die Zahlung von Impfprämien, eine Option zur Steigerung der Impfbereitschaft darstellen könnte.

Man lässt sich auch nicht davon abhalten, dass man am 11.5.21 feststellen muss:

Die STIKO rechne damit, dass in 2022 eine Impfauffrischung bei bereits Geimpften notwendig sein werde.
BMG betonte, dass das SARS-CoV-2-Virus, nicht wie Masern, Pocken und z.T. Polio ausrottbar sein werde, sondern dass sich, ähnlich wie bei den saisonalen Grippeviren, die Bevölkerung regelmäßig dagegen impfen müsse.

Nach außen kommuniziert wird nach wie vor etwas anderes: Zweimal reicht – Sie werden nicht mehr krank und Sie werden niemanden mehr anstecken.

Trotz der Erkenntnisse über fehlende Immunität der Geimpften wird vom BMG auf Seite 413 der Inhalt eines Podcast zur Aufklärung der Bevölkerung zitiert:

Wer sich aktiv gegen eine Impfung entscheide, der werde sich unweigerlich infizieren, da das Virus auch bei einer geimpften Bevölkerung weiter zirkuliere und diejenigen trifft, die noch nicht geimpft werden konnten.
Das Impfen sei eine solidarische Handlung gegenüber allen.

Beim Lesen dieses letzten Satzes, der stolz vom BMG aus dem Podcast zitiert wird, denken wir daran, dass genau dieses BMG heute Geld und Zeit nicht scheut, die Pharma-Unternehmen bei den Impfschadensprozessen ganz unsolidarisch gegen schwer geschädigte Impfopfer zu unterstützen.

1.6.21. Glück gehabt.

Das Impfen sei keine Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbetrieb, eine Impfpflicht für Schulkinder sei nicht geplant.

Am 6.7.21, Seite 453, reichts langsam mit der sinkenden Impfbereitschaft. Öffentlichkeitskampagnen müssen her. Die Impfteams aus den Zentren müssen raus und mit Impfbussen vor Ort (war das die Zeit der Bratwürste?).

Alle Möglichkeiten sollen diskutiert werden:

… plädiert BKAmt dafür, alle Maßnahmen zu diskutieren, die unterhalb einer Impfpflicht liegen.

Zum Beispiel: Kostenfreie Tests nur für Geimpfte, die anderen müssen zahlen. Arbeits- und dienstrechtliche Maßnahmen z.B. gegenüber Lehrern. Das Arbeitsministerium fragt, ob man Impfung nicht zur Voraussetzung bei Neueinstellungen machen könne. BMI antwortet, dem privaten Sektor stünde es doch frei, Einschränkungen einzuführen. Pflegepersonal könne zumindest nach dem Impfstatus gefragt werden.

Familienministerium regt Impfpflicht für Kita- und Schulkinder an – gäbe es für Masernimpfung doch auch. BMG meint, das könne man nicht vergleichen. aber es spräche rechtlich nichts dagegen, wenn Arbeitgeber eine Impfung verlangen würden.

Am 13.7.21, Seite 458, fragt das Bundeskanzleramt nach weiteren Anreizmöglichkeiten für Ungeimpfte. Mister X (geschwärzt) sagt, kleine monetäre Anreize brächten nichts, höhere Anreize kämen aus ethischen Gründen nicht in Frage.

Wer von den Lesern sich damals z.B. vor Arbeitsbeginn testen lassen und dazu bei Wind und Wetter eine Testmöglichkeit jottweedee (ganz weit draußen) aufsuchen musste, den wird folgende ausgeheckte Schikane interessieren:

Wenn die Infektionszahlen wieder stiegen, könnten demgegenüber Testungen – ob kostenfrei oder nicht – eine Möglichkeit darstellen, Ungeimpfte zur Impfung zu motivieren, insbesondere, wenn es auch immer weniger Testmöglichkeiten gibt und die Einholung eines Testergebnisses mit höherem zeitlichem und logistischem Aufwand verbunden ist.

Die Anzahl der überzeugten Impfgegner, die ihre Meinung ohnehin nicht ändern werden, betrüge ca. 10%. Auf die bräuchte man sich nicht zu fokussieren. Die hätten nur geringe Vorbildfunktion. „Soziale Normen“ und der „Appell an die Solidarität“ helfen, deren Ausstrahlungseffekte noch weiter zu reduzieren. (Das muss die Zeit der „asozialen rechtsradikalen Bekloppten“ gewesen sein). Aber:

Ein öffentliches Anprangern (blaming and shaming) sowie ein Schock-Ansatz schließe sich für Verwaltungs- und Regierungshandeln aus.

Man beachte die Einschränkung auf Verwaltungs- und Regierungshandeln. Alle anderen konnten aus vollen Rohren verbal schießen.

Die Bevölkerung wolle nicht verschreckt werden, dies schlage in Ärger um und bewirke häufig eine gegenteilige Wirkung. Positive Anreize, wie der Zugang zur Kinderbetreuung in AUS, die an die Impfung gekoppelt seien (no Jab, no Play), könnten funktionieren.

Werbung in Anzeigenblättern wie „Einkauf aktuell“ werden noch vorgeschlagen. Und emotional motivierende Kampagnen in den Sozialen Medien.

20.7.21 – Die Impfbereitschaft sinkt weiter und in D ist Flutkatastrophe. Die Medienkampagne muss verschoben werden, weil motivierende Bilder und Berichte deshalb momentan nicht angemessen sind. Man hat zu viel Impfstoff und muss ihn einlagern bzw. an COVAX abgeben. Jetzt soll vor Möbelhäusern geimpft werden.

Am 3.8.21, S. 479, weiß man:

Die Virusausscheidung von Geimpften sei laut CDC-Studie nicht wesentlich niedriger als bei nicht geimpften Personen.

Trotzdem soll unverdrossen weiter geimpft und es sollen verstärkt die Jugendlichen angegangen werden.

Die GMK beschloss am 2. August 2021, dass alle Länder Impfungen für zwölf- bis 17-jährige niederschwellig in Impfzentren, durch Kinderärzte und mobile Impfteams anbieten werden.

Und für den Fall, dass was schief geht:

Bei möglichen Impfschäden greife der § 60 IfSG.
BKAmt beklagt den derzeitigen Verlauf der Impfkampagne. Jedes Ressort sei in der Verpflichtung, alle restriktiven Maßnahmen unterhalb einer Impfpflicht zu bewerten, so dass die Anzahl der Erstimpfungen wieder steigen könne.

BMG erzählt, was alles schon gemacht wird. TikTok, Werbespots, Banner, Flyer, Postkarten etc. BKAmt ist beeindruckt, sagt aber, das reiche nicht.

Vielmehr müssen ggf. auch offensivere Maßnahmen erwogen werden. BMI antwortet, dass Maßnahmen der Nicht-Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf rechtlicher Ebene zu verorten seien.

Am 17.8.21 wird auf S. 490 der Sicherheitsbericht des PEI über Impfnebenwirkungen erörtert.

Nach neusten Daten halte das PEI bei unter 50 Fällen den Todesfall im Zusammenhang mit der Impfung möglich oder wahrscheinlich.

Das war, wie gesagt, am 17.8. Vom 13.8.21 stammt dieser berühmte tweet von Karl Lauterbach:

Stimmt. Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann. Daher bin ich pessimistisch was freiwillige Opfer für den Klimaschutz betrifft.

Am 24.8.21, Seite 499, findet sich ein klarer Hinweis auf die Unwirksamkeit der Impfung:

BMAS fragt nach Erkenntnissen zur Infektiosität von Geimpften. BMAS und BMVg verweisen auf die Studie „Impact of Delta on viral burden and vaccine effectiveness against new SARS-CoV-2 infections in the UK“ der Universität Oxford (Anlage 4), wonach sowohl symptomatische Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Ungeimpften. Da zur Beurteilung der Studie neben den PCR-Werten auch Ergebnisse aus Anzuchtuntersuchungen sinnvoll erscheinen, fragt BMAS an, ob das RKI solche Studien für notwendig erachtet oder möglicherweise bereits begonnen habe. Dies könne einen Einfluss auf die Teststrategie haben, insbesondere bei Kontaktpersonen von vulnerablen Gruppen. BMG antwortet, dass dazu das RKI in der kommenden Sitzung berichten soll.

Am 21.9.21, Seite 517, stellt man fest: Die Inzidenzen sinken, die Hospitalisierungsrate ist auf einem niedrigen Niveau. Und „die ITS-Belegung werde wahrscheinlich in den kommenden Tagen zurückgehen.“

Die Impfbereitschaft muss trotzdem weiter erhöht werden. Die kostenlosen Bürgertests fallen weg. In Italien habe die Einführung von 2G zu einer Steigerung der Impfbereitschaft geführt. Die aufgehetzte Bevölkerung macht auch fleißig mit:

BMFSFJ berichtet über viele Eingaben von Eltern, dass es freiberufliche Hebammen gebe, die nicht geimpft seien und während und nach der Schwangerschaft im Familienumfeld tätig sind. BMFSFJ weist ebenfalls auf die ungeimpften Gesundheitskräfte hin, die in der ambulanten Pflege arbeiten und plädiert für eine einheitliche und nachprüfbare 3G-Regelung. BMG antwortet, dass die kostenfreien Tests ab ll. Oktober 2021wegfallen und ab diesem Zeitpunkt von den Betroffenen selbst zu tragen seien.

BMI sagt, jetzt muss über rechtliche Möglichkeiten zu Impfpflichten in bestimmten Berufsgruppen beraten werden.

Dies erscheine bei den aktuellen Hospitalisierungsraten und Impfdurchbrüchen in den behandelten Altersgruppen geboten.

Wir erinnern uns: die Hospitalisierungsrate ist niedrig. Wer einen Impfdurchbruch erleidet, ist zwangsläufig geimpft. Aber da die Geimpften trotzdem erkranken, müssen jetzt die anderen zum Impfen verpflichtet werden. Das muss man jetzt nicht verstehen.

BMG verweist auf hohe rechtliche Hürden in Deutschland und berichtet, dass andere europäische Nachbarländer (FRA und GRC) Impfungen für bestimmte Berufsgruppen kürzlich verpflichtend gemacht haben. Die Wirkung dieser Maßnahme werde vom BMG genau beobachtet.

 28.9.21 Seite 524 – Die Medien des ÖRR werden von juristischen Skrupeln geplagt, was sehr missbilligend zur Kenntnis genommen wird und tunlichst aus der Welt geschaffen werden sollte.

BMI fragt, warum die öffentlich-rechtlichen Sender nicht in die Kampagne eingebunden seien. BMG erläutert, dass die Radiospots im Juli 2021 im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausnahmsweise auf Sendeplätzen für Werbung für eigene Programminhalte gesendet worden seien. Eine juristische Prüfung nach vier Wochen ergab senderseitig, dass die Kampagne des BMG (nicht zuletzt wegen der eindeutigen Hinweise auf das Ministerium am Ende des Spots) insgesamt als staatliche Öffentlichkeitsarbeit und somit als gegen das Verbot der Werbung politischer Art verstoßend zu bewerten sei und somit nicht ausstrahlungsfähig. Das Ausstrahlen der Spots wurde mit dem Verweis auf den Rundfunkstaatsvertrag, wonach Werbung nur von Unternehmen für bestimmte Produkte getätigt werden kann, abgelehnt. BMI merkt an, dass das Ausstrahlen der Werbemittel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wichtig und das Verengen auf die privaten Sender dem Fortschritt der Impfkampagne abkömmlich sei. BMI regt an, dass das Thema bei weiteren Zusammenkünften der MPK bzw. CdS eingebracht werden sollte. BMI bietet hierzu Unterstützung an.

Auch die vorgesehene Impfpflicht wird sich nicht so ohne weiteres per ordre de mufti einführen lassen.

BMG erläutert, dass Impfpflichten für spezifische Berufsgruppen wahrscheinlich einer gesetzlichen Grundlage in DEU bedürfen.

Aber immerhin sieht man eine Möglichkeit, freiberufliche Hebammen zu piesacken:

BMG sagt aus, dass Testnachweise z.B. von Hebammen durch Familienangehörige verlangt werden können und dass die Tests ab ll. Oktober 2021 durch die freiberuflich arbeitenden Gesundheitsfachkräfte selbst zu erbringen seien. BMFSFJ weist auf die möglichen Konsequenzen hinsichtlich Abwanderung von Fachkräften und Berufsaufgabe hin.

5.10.21 S. 530 – Die Herdenimmunität rückt in weite Ferne; es werde sich eh jeder infizieren.

BMVg merkt an, dass eine „Herdenimmunität“ auch bei der Zielgröße 85 Prozent Impfquote nicht erreicht werden wird und fragt, ob es gemeinsames Verständnis ist, dass die restlichen 15 Prozent eine Infizierung erfahren werden. RKI antwortet, dass im Laufe der Zeit jeder mit dem Virus infiziert werde. Ein Zoonose-Erreger werde immer für Infektionen sorgen.

19.10.21 S. 540 – Kinder werden zum Bauernopfer gemacht.

In der Regel erkranken Kinder und Jugendliche nicht schwer und werden seltener hospitalisiert, allerdings gebe es die Gefahr, dass die Kinder und Jugendliche im häuslichen Umfeld weitere Familienmitglieder infizieren, die noch nicht oder nicht ausreichend immunisiert sind.

S. 541 – In anderen europäischen Ländern gab es Öffnungsschritte, ohne dass sich trotz steigender Fallzahlen die Situation deshalb dramatisch verschlechtert hätte. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft „zeichne ein positives Bild der Situation in den Kliniken“. Trotzdem macht man sich Sorgen darüber, dass es nach dem Regierungswechsel keine Mehrheit für eine Fortführung der epidemischen Lage nationaler Tragweite geben könnte.

Auch Impfschäden lassen sich nicht mehr verschweigen und man sucht ein passendes Wording, S. 542. Um das Beste draus zu machen.

BMAS fragt nach Zahlen zu anerkannten Impfschäden und nach Möglichkeiten, wie die geringen Zahlen positiv kommunikativ genutzt werden können.

Am 26.10.21 (ab Seite 545) macht man sich weiter Sorgen, ob die zukünftige Regierung wohl mitspielt.

Die Verlängerung der Epidemischen Lage nationaler Tragweite müsse vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Dort gebe es keine Mehrheit für eine solche Initiative.

Ein Lösungsweg zeichnet sich ab:

… das Entkoppeln der Maßnahmen nach § 28a IfSG von einer solchen Verlängerung sowie den Hinweis, dass die Bundesländer mittels ihrer Landesparlamente weitergehende Maßnahmen beschließen können.

Das BMI macht den Anheizer für weitere Schikanemaßnahmen. BMG und RKI versuchen, zu mäßigen.

BMI berichtet über die Besprechung der UAG „Impfbereitschaft“. In dieser wurde das BMG-Optionspapier zu positiven Impfanreizen angesprochen. Dieses Papier beinhalte Kommunikationsmaßnahmen und behandle nicht positive und negative Impfanreize. BMG und RKI halten eine Diskussion über derartige Impfanreize für nicht zielführend. BMI hält es jedoch für notwendig, über diese Impfanreize bzw. Sanktionen zu diskutieren, um die Impfquote weiter zu erhöhen. In der Sitzung wurde auch die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen anhand von Beispielen anderer europäischer Staaten angesprochen. Die UAG plädiert dafür, dieses Thema nicht weiter zu verfolgen, bis sich eine neue Bundesregierung konstituiert habe.

BMI ist skeptisch, ob die bisher ungeimpften, unschlüssigen Personen mit weiteren rationalen Argumenten zu einer Impfung zu bewegen seien. Womöglich wären hier weitere Maßnahmen angebracht, die unterhalb einer Impfpflicht liegen. Auch unpopuläre Maßnahmen sollten in der UAG Impfbereitschaft diskutiert werden.

Auch das Auswärtige Amt hat eine griffige Idee. Aber leider – die Rechtslage ….

AA fragt, ob es Überlegungen zur Reduzierung der Gültigkeit der Impfzertifikate gebe, damit es zu einem Anreiz einer Auffrischungsimpfung komme. BMG antwortet, dass die digitalen Impfzertifikate erst seit Mitte 2021 ausgegeben werden und eine Gültigkeit von 12 Monaten hätten. …. BMI weist darauf hin, dass die rückwirkende Reduzierung dieser Gültigkeit unter dem Aspekt der Rechtssicherheit problematisch sei.

2.11.21, Seite 554 – Keine erhöhte Hospitalisierungsrate. Die Kapazitäten auf den Intensivstationen sinken trotzdem. Warum?

Durch den Personalrückgang bei den Pflegekräften stehen aber weniger ITS-Kapazitäten zur Verfügung als 2020.

Das ist übrigens gut 5 Wochen vor der Abstimmung im Bundestag über die Einführung der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht. Und man ist sich auch durchaus der Gefahr negativer Auswirkungen auf die Personalsituation bewusst. Man berichtet über Impfpflichten bei der New Yorker Feuerwehr.

BMG weist auf die seit kurzem verpflichtende Impfung im Fire Department City of New York hin. Danach sei der Krankenstand der Berufsgruppe erheblich angewachsen, was als Beleg für die Verweigerungshaltung angesehen werden könne. Die Möglichkeit bestehe, dass eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vergleichbare Reaktionen hervorrufen könne. Dies würde die Personalsituation in der Pflege weiter beeinträchtigen. BMG beschreibt, dass einige Bundesländer bereits verschärfende Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. In RP gelte ab dem 8. November 2021 eine tägliche Corona-Testpflicht für nicht geimpfte Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Man muss die Ungeimpften nur in hinreichendem Ausmaße schikanieren, dann werden sie sich schon impfen lassen. Dann wird es vielleicht auch gar keine Verschärfung des Pflegenotstandes geben:

BMI argumentiert, dass deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte diese zu einem erheblichen Anteil letztlich zu einem Umdenken bewegen werden. Insoweit sei die jetzige Umfrage unter den Ungeimpften von beschränktem Aussagewert, da sich das tatsächliche Verhalten wesentlich anders darstellen würde.
Zudem haben andere europäische Länder in medizinischen und pflegerischen Berufen gute Erfahrungen mit Impfpflichten gemacht. Auch MdB Lauterbach habe jüngst eine Impfpflicht für Mitarbeitende in der Pflege vorgeschlagen.

Da wurde wohl der Keim gelegt für die später, im Januar 2022, von Karl Lauterbach getätigte Äußerung:

„Es wird niemand gegen seinen Willen geimpft. Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt.“

9.11.21, ab Seite 560 – Die Inzidenzen steigen, auch die Hospitalisierungsinzidenzen und die Todeszahlen. Ein Zusammenhang mit etwaigen Impfschäden wird auch nicht ansatzweise erörtert.

Das BMI wird zunehmend ärgerlich. Seit Wochen warte man auf Vorschläge zur Erhöhung der Impfquote.

…. Vorschläge für positive und negative Impfanreize erarbeitet werden können, die das Verhalten der Menschen beeinflussen können. Das zeigt die sog, „Schnitzelpanik“ in AUT, wo es einen Ansturm auf die Impfzentren gibt, nachdem die dortige Bundesregierung eine 2G-Regelung in den Gastronomie- und Vergnügungsstätten ankündigte.

BMG sagt, die Politik habe jetzt die Notwendigkeit zu restriktiveren Maßnahmen eingesehen. das zeige der aktuelle Gesetzesentwurf. (Anm.: es handelt sich wahrscheinlich um die einrichtungsbezogene Nachweispflicht).

Auch am 23.11.21 ist es erneut das BMI, dem es nicht schnell und nicht weit genug geht mit der Drangsaliererei der Bevölkerung.

BMI weist darauf hin, dass auch negative Impfanreize seit etwa drei Monaten in UAG Impfbereitschaft und im Krisenstab hätten diskutiert und anschließend vorgeschlagen werden können.

Da fragt man sich als Leser schon, an was sie denn dabei noch so gedacht haben mögen.

Am 30.11.21, Seite 579, fällt zum ersten Mal der Ausdruck „Allgemeine Impfpflicht“. Man befürchtet Ausschreitungen.

In Bezug auf eine allgemeine Impfpflicht könne sich ein Mobilisierungspotential entwickeln, wie man es bei den Ausschreitungen in NDL, BEL oder AUT jüngst gesehen habe.


Fazit:

Bis zum Regierungswechsel sind es vor allem BKAmt und BMI, die Druck machen und ständig versuchen, auszuloten, wie weit man bei dem Versuch gehen kann, den „Souverän“ völlig respektlos wie eine Gruppe unmündiger Kleinkinder zu behandeln. Der Ärger, dabei durch Rechtsgrundsätze bzw. fehlende Rechtsgrundlagen behindert zu werden, ist unübersehbar. Oft ist es das Gesundheitsministerium, das rechtsstaatliche Bedenken äußert. In den letzten Protokollen wird dann auf die zukünftige Regierung und auf neue Anläufe verwiesen. Den bisherigen Teilnehmern wird gedankt.

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Link zu den Protokollen:
Gemeinsamer Krisenstab BMI-BMG COVID-19 – Corona-Protokolle

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Ein Direktkontakt zur Autorin ist möglich über ihre offene Telegram-Gruppe
t.me/imanfangwarcorona

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Quelle:
https://www.mwgfd.org/2024/08/die-krisenstabsprotokolle-des-bmi-bmg-auch-unpopulaere-massnahmen-sollten-diskutiert-werden/

Avatar von Unbekannt

Autor: hwludwig

herwilud@gmx.de

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