Rechtsbeugung „im Namen des Volkes“? – Dr. Fuellmich fordert volle Prozess-Transparenz

In seiner neuesten Stellungnahme aus der U-Haft vom 29.6.2024 wirft Dr. Reiner Fuellmich dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Göttingen und Staatsanwalt John erneut vor, politisch gesteuert zu werden und Regeln des Prozessrechts dafür zu missbrauchen, nicht alle Fakten ans Licht der Öffentlichkeit kommen zu lassen. Verteidiger Dr. Christof Miseré hat auch schon Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt. Die Urteile der Gerichte ergehen stets im Namen des Volkes; also müsse für das Volk auch vollkommene Transparenz hergestellt werden, damit sich die Öffentlichkeit aus allen relevanten Fakten selbst ein Bild machen und die Entscheidung des Gerichts beurteilen könne. Nachfolgend das Transkript des Audios. (hl)


Neueste Stellungnahme Dr. Reiner Fuellmichs aus der U-Haft vom 29.6.2024

Liebe Freunde,

die weltweite Entwicklung geht weiter in unsere Richtung. Der kranke Irrsinn entlarvt sich selbst und seine Marionetten und jetzt sogar die Strippenzieher. Die gute Nachricht ist, dass Julian Assange frei ist. Die verwirrenden Nachrichten überschlagen sich über immer mehr Konflikte auf aller Welt.

Ich persönlich glaube, dass die Geschichte in Bolivien eine False-Flag-Operation war, damit der in Bedrängnis geratene Präsident im Amt bleiben kann. Ich glaube aber andererseits, dass die Geschichte in Kenia echt ist. Da wehren sich die Menschen wirklich gegen das, was sie nicht mehr als ihre Regierung akzeptieren.

Die gute Nachricht ist, dass Julian Assange frei ist. Er musste sich zwar dem noch vorhandenen Restdruck des korrupten Systems beugen und sich wegen seiner Veröffentlichung von verheimlichten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Spionage schuldig bekennen, aber immerhin ist er frei. Und seine Anwälte haben sofort klar gemacht, dass seine strafrechtliche Verfolgung reine Rechtsbeugung war, eine Travesty of Justice.

Die aus unserer Sicht wichtigste Lehre daraus ist, dass jedenfalls in politischen Fällen wie in demjenigen von Julian Assange die strafprozessualen Regeln stets auf Anwendung der auf Anweisung der Strippenzieher missbraucht und gebeugt werden und zwar zu dem Zweck, die Wahrheit zu verheimlichen. Dafür wird das Strafprozessrecht missbraucht.

Anstatt also der Meinungs-, Äußerungs- und Informationsfreiheit freie Bahn im Gericht zu verschaffen und dieses zu garantieren, entsprechend dem Grundsatz audiatur et altera pars, also auch dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, seine Seite z.B. mit Hilfe von Zeugen und anderen Beweismitteln darzulegen, wird das Strafprozessrecht in diesen Fällen regelmäßig missbraucht, um einen scheinbar legal, einen legal erscheinenden Rechtsbruch, eine Rechtsbeugung zu ermöglichen, um genau zu verhindern, dass die Wahrheit ans Licht kommt.

Zum Beispiel wird entgegengehalten, dass die Aussagen, die ein Zeuge machen könnte, den ein politisch Verfolgter benennt – also in den politischen Verfahren wird es natürlich am deutlichsten – z.B. wird dem Begehren, einen Zeugen zu hören, der von der Angeklagten-Seite benannt wird, entgegengehalten – Strafprozess-Hoheit -, das sei nicht relevant. Es wird nie erklärt, aber es wird dann gesagt, es sei nicht relevant. Oder dass der Vorwurf der Befangenheit – auch da wird das Strafprozessrecht missbraucht – gegenüber einem Richter verspätet erhoben worden sei.

Es muss aber in einem Strafverfahren und ebenso in einem Zivilrechtsstreit ausschließlich um Gerechtigkeit gehen, ausschließlich um Gerechtigkeit. Da dürfen keine strafprozessualen Regeln benutzt werden, um ein gerechtes Ergebnis um die Wahrheit zu verhindern.
Es muss darum gehen, die wahren Fakten ans Licht zu bringen und es dann dem Volk zu überlassen, sich aus allen Fakten ein eigenes Bild zu machen und eine Entscheidung zu treffen. Denn das Volk ist ja dasjenige, in dessen Namen diese Urteile gesprochen werden.

Deswegen ist eine Beteiligung des Volkes daran, wie sie in den amerikanischen Strafverfahren die Regel ist, auch in einigen Zivilverfahren, eigentlich unerlässlich.

Ich habe deshalb auch bis heute nicht verstanden, warum mein früherer Co-Host (Mit-Moderator) Viviane Fischer nach Abschluss des Model Grand Jury Proceedings (Muster eines Grand Jury Verfahrens) entgegen ihrer mehrfachen Ankündigung, das Volk, das heißt unsere Zuschauer zu hören, warum sie diese Leute nicht abstimmen ließ.

Unser Team und ich wollten hundertprozentig – und wollen das immer noch hundertprozentig – sicherstellen, dass in meinem Strafverfahren alle Tatsachen ans Licht gebracht werden und dass das offensichtlich gesteuerte Systemgericht nicht noch weiter, wie bisher, prozessuale Regeln missbraucht und benutzt, um zu verhindern, dass eben alle Fakten von der internationalen Öffentlichkeit gesehen werden.

Deshalb habe ich auf der Grundlage des nach unserer Überzeugung ohne Zweifel rechtsbeugenden Verhaltens des Vorsitzenden Richters Schindler und des Staatsanwalts John die wichtigsten strafprozessualen Regeln in fünf Abschnitten, fünf Statements, beleuchtet.

Nach einer Einleitung habe ich jeweils ein Statement auf Deutsch und auf Englisch fertiggestellt, das sich befasst

1.  mit der Zulässigkeit auch sehr deutlicher und überzogener Formulierungen im Rahmen des sogenannten Kampfes ums Recht im Gericht,
2.  mit meiner Entführung aus Mexiko. Da wird dann genau dargelegt, dass jeder das überprüfen kann, dass entgegen den vorsätzlich falschen Behauptungen von Herrn Schindler hier gar keine Abschiebung stattfand, sondern eine Entführung. Die Abschiebung wurde nur vorgetäuscht.
3.  Ich werde mich befassen mit den Konsequenzen einer Verweigerung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das rechtliche Gehör muss nämlich rechtzeitig gewährt werden. Und
4.  Ich werde begründen in einem letzten Statement, dass der Vorsitzende Richter Schindler und Staatsanwalt John sich bereits jetzt wegen Rechtsbeugung schuldig gemacht haben.

Um niemanden zu langweilen, habe ich die Statements nicht mit rechtlichem Kauderwelsch vorbereitet, sondern so, dass Jedermann sie verstehen kann. Und ich werde nur eine kurze mündliche Zusammenfassung geben, die Details zu dem jeweiligen Punkt aber nur schriftlich zur Verfügung stellen. So kann jeder, der sich für diese Details interessiert und sie überprüfen will, diese nachlesen. So ist außerdem sichergestellt, dass erstens jeder, der es will, sich überzeugen kann, ob unsere Darstellung korrekt ist, und zweitens jeder sich davon überzeugen kann, dass unser Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber dem Vorsitzenden Richter Schindler am Landgericht Göttingen und Staatsanwalt John begründet ist.

Kurz, mehr als alles andere ist die Öffentlichkeit entscheidend. Im Namen des Volkes werden alle Urteile gesprochen. Deswegen erscheint es aus unserer Sicht wichtiger, dass die Öffentlichkeit sich eine eigene Meinung bilden kann über die von uns dargelegten Fakten und die auch selbst überprüfen kann, als das Gericht. Denn das Gericht und die Staatsanwaltschaft, das kann nicht oft genug betont werden, sind in meinem Falle – jedenfalls nach allem was wir jetzt wissen, und dabei stütze ich mich nicht auf das Dossier, das bestätigt das alles nur, sondern ich stütze mich auf das Verhalten, was ich dann in den Statements im Einzelnen bewerten werde – in meinem Fall ganz sicher gesteuert.

Audio:

https://www.youtube.com/watch?v=XtvmCyn3US0&t=142s

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Autor: hwludwig

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