Lügen bis zuletzt – Pistorius musste Impf-Pflicht für Soldaten aufheben

Bundesverteidigungsminister Boris Pistolius verteidigte permanent die Impf-Pflicht für die Soldaten der Bundeswehr, indem er mit dreister Schamlosigkeit entgegen der offenen Fakten noch immer einen Übertragungsschutz der Corona-Impfbrühe behauptete. Nun hat er im Prozess eines Soldaten unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in einer überraschenden Rückzugsbewegung die Soldaten-Impf-Pflicht aufgehoben. Prof. Stefan Homburg legt auf gewohnt präzise Weise mit nachprüfbaren Links in einem neuen Video seines Youtube-Kanals „homburgshintergrund“ die Hintergründe dar. Wir bringen nachfolgend das Transkript des Videos. (hl)

Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie im März 2020 ist die Bundeswehr in Kampf gegen das Virus im Einsatz. (Bundeswehr-Journal)

Pistorius streicht Soldaten-Impfpflicht – Hintergrund

Von Prof. Stefan Homburg

„Sie wissen, dass viele Soldaten seit Jahren gegen die Corona-Impf-Pflicht klagen. Heute ist etwas Unerwartetes passiert. Kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hat Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius die Impf-Pflicht für die Soldaten aufgehoben und in eine reine Empfehlung umgewandelt.

Passend zum Titel meiner Sendereihe möchte ich Ihnen hier den Hintergrund dieser Entscheidung erklären. Warum hat das Bundesverteidigungsministerium überhaupt eine Impf-Pflicht angeordnet? Das Argument war stets, dass die Soldaten in den Kasernen eng zusammenwohnen und dabei einer den anderen anstecken kann, die Impfung aber einen Übertragungsschutz biete.

Hören wir hierzu kurz, was der Verteidigungsminister im letzten November im Bundestag sagte“ (Szene wird eingeblendet, min. 0:52):

Bundestagsabgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD):
Danke, Frau Präsidentin, meine Frage geht an den Verteidigungsminister Pistorius, und zwar hatten Sie bei der Regierungsbefragung im Mai diesen Jahres auf die Frage, warum die Beibehaltung der Corona-Impf-Pflicht für Soldatinnen und Soldaten weiter bestehen bleibt, folgende Antwort gegeben: ´dass die Abwägung aller Risiken eindeutig dazu führt, dass die Covid-19-Impfung der bessere Weg ist.` Das ist Ihr Zitat.
Darauf hatte eine Dame bei ´Frag den Staat`, die das Verteidigungsministerium gefragt (hatte, dies berichtet): ´Bitte senden Sie mir alle Unterlagen, Studien, die für die Abwägung der Risiken herangezogen worden sind.` Die Antwort des Verteidigungsministeriums war: ´Nach Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums für die Verteidigung gibt es zur Aussage des Verteidigungsministers Boris Pistorius am 24.05.23 bei der Regierungsbefragung im Bundestag keine Unterlagen, die seinen Aussagen zugrunde liegen.`
Damit ist die Aussage, dass Risiken abgewogen worden sind, nicht begründbar. Gibt es eine Risiko-Nutzenanalyse, die jetzt aktuell vorliegt, um die Duldungspflicht weiter aufrecht zu erhalten? Danke.

Boris Pistorius:
Sehr geehrte Abgeordneter, Sie werden nicht von mir erwarten, dass ich jetzt auf etwas, was Sie mir hier vorlegen, was ich nicht kenne, antworte. Das müssen Sie mir bitte nachsehen, dass ich das nicht tun würde. Ich würde gerne wissen, wer die Quelle ist, wer die Frage gestellt und beantwortet hat. Das Recht müssen sie mir zugestehen.
Im Übrigen gilt unverändert: Die Covid-19-Impfung ist der beste Schutz vor schweren Vollkrankheits- Verläufen, der beste Schutz vor Ansteckung, und das ist nach wie vor … sie können … vor einer Weitergabe der Ansteckung. …

„Sie sehen, Pistorius beharrte auf dem Übertragungsschutz. Warum aber? War dieser denn eigentlich nachgewiesen? Schauen wir dazu mal in die Zulassungsstudie von Pfizer, eine riesige Studie, die über 100 Millionen Euro gekostet haben muss, mit 40.000 Probanden, die zufällig ausgewählt wurden. 20.000 erhielten den Impfstoff und 20.000 ein Placebo. Veröffentlicht ist das alles in einer medizinischen Fachzeitschrift (wird eingeblendet, min. 3:09). Und dort in dem Artikel werden sie das Wort „Übertragungsschutz“ nicht finden. Sie brauchen aber gar nicht nachlesen. Hören wir mal, was die Pfizer-Präsidentin für internationale Märkte, Janine Small, hierzu später im EU-Parlament gesagt hat“ (wird eingeblendet, min. 3:26):

Ein holländischer Abgeordneter fragt (deutsche Übersetzung):
Ms. Small, ich habe die folgende kurze Frage an Sie, auf die ich gern eine klare Antwort hätte. Ich spreche Englisch, damit es keine Missverständnisse gibt:
Wurde beim Pfizer Covid-Impfstoff getestet, ob er die Virus-Übertragung stoppt, und zwar vor Markteinführung? Falls nein, sagen Sie dies klar. Falls ja, sind Sie bereit uns die Daten zu zeigen?
Und ich möchte wirklich eine klare Antwort und warte darauf. Danke.

Janine Small:
Die Frage betreffend, ob wir vom Übertragungsschutz vor Markteinführung wussten:
Nein, haha. Sie wissen, wir mussten mit der Geschwindigkeit der Wissenschaft fortfahren, um zu verstehen, was passiert. 

„Frau Small lacht und sagt, dass nach ihrem Wissenschaftsverständnis zu wenig Zeit bestand, einen Übertragungsschutz festzustellen. Das stimmt. Eigentlich sollte die Studie ja mehrere Jahre dauern, aber schon nach wenigen Monaten waren in der Impfgruppe mehr Tote als in der Kontrollgruppe. Und dann hat man sie abgebrochen. Eine Notzulassung gab es trotzdem. Klingt alles unglaublich, steht aber in dem besagten Artikel.

Auch die europäische medizinische Agentur (EMA), die für die Zulassung von Impfstoffen zuständig ist, hat ausdrücklich in einem Brief (wird eingeblendet, min. 4:50) an Abgeordnete geschrieben, dass nicht wegen eines Übertragungsschutzes zugelassen wurde. Dieser Übertragungsschutz war im Grunde nur eine Erfindung von Politikern und Marketingagenturen. Er sollte gutwillige Menschen nach dem Motto ´Schützen Sie sich und andere` dazu bringen, sich freiwillig impfen zu lassen. Und für die übrigen sollte staatlicher Zwang begründet werden.

Nun zum Juristischen: Schon vor zwei Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, und damals hat es mit einigem Unbehagen die Klage eines Soldaten abgewiesen. Der entscheidende Satz aus diesem Urteil lautet aber wie folgt (wird eingeblendet, min. 5:51):  

Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung auch in Zukunft verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Covid-Impfung zu evaluieren und zu überwachen.

Wie hätte evaluiert werden können? Nun, am besten natürlich mit den Daten der Krankenkassen. Die meisten Deutschen sind gesetzlich versichert, und Paragraph 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet das RKI seit Ende 2020, also seit knapp 4 Jahren, diese Daten der Krankenkassen zu nutzen um zu überprüfen, ob die Impfung wirklich sicher und wirksam ist.

Und hier kommt jetzt der Datenanalyst Tom Lausen ins Spiel. Er hat mit Walter van Rossum den Bestseller ´Die Intensiv-Lüge` geschrieben, in der es um Betrug mit Corona-Betten geht, und jetzt zusammen mit seiner Frau ein weiteres Buch ´Die Untersuchung`.

Tom Lausen hat das RKI jahrelang mit Briefen behelligt, in denen er sich nach dem Stand der Datenabfrage von den Krankenkassen erkundigte. Und das RKI hat jahrelang mit Ausflüchten geantwortet, die so unbeschreiblich sind, dass ich sie gar nicht wiedergebe. Jedenfalls haben wir jetzt knapp vier Jahre nach dem gesetzlichen Auftrag immer noch keine Daten, die von den Krankenkassen an das RKI geflossen sind. Und Tom Lausen meint auch, dabei würde es bleiben.

Kleinere Studien, wie sie ständig erscheinen, mit nicht zufällig ausgewählten Daten, sogenannte Beobachtungsstudien, oder die RKI-Daten der Krankenhäuser, bei denen viele Kranke als ´unbekannter Impfstatus` gemeldet sind, können einen so schweren Eingriff in das Leben und die Gesundheit wie eine Impf-Pflicht natürlich nicht begründen. Somit hatte das RKI keine ausreichenden Beweismittel, mit denen man an der Impf-Pflicht hätte festhalten können.

Warum hat das Bundesverteidigungsministerium jetzt einen Tag vor der mündlichen Verhandlung die Impfpflicht abgeschafft? Nun, das ist ziemlich offensichtlich. Das Bundesverteidigungsministerium rechnete wohl mit einer Niederlage. Und eine Niederlage hätte bedeutet, dass ein zitierfähiges höchstgerichtliches Urteil erscheint, das jahrelang aufbewahrt werden kann und der Nachwelt zur Information dient. Dadurch, dass der Kläger klaglos gestellt wurde, wie man das nennt, also der Grund für die Klage entfallen ist, dadurch gibt es auch kein Urteil, und die Sache verschwindet mehr oder weniger spurlos, wird vielleicht einige kleinere Meldungen in den Medien erreichen.

Ich bin der Meinung, meine Damen und Herren, dass alle Soldaten, die disziplinarisch bestraft wurden, zurückgesetzt wurden, entlassen wurden, in vollem Umfang rehabilitiert werden müssen. Das ist nach dieser Entscheidung das Mindeste, wie ich finde.“

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Video:
https://www.youtube.com/watch?v=xxxbISlpxtI

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Im Gegensatz zu den üblichen Nachrichtensendungen werden bei „homburgshintergrund“, einem eingetragenen Warenzeichen, keine bloßen Behauptungen aufstellt, sondern stets Belege geliefert. Die Internetlinks zu dieser Sendung finden Sie hier:

Zulassungsstudie Pfizer:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/arti…

EMA-Brief an EU-Abgeordnete:
https://www.ema.europa.eu/en/document…

Bundesverwaltungsgericht vom 07.07.2022, Textziffer. 133 https://www.bverwg.de/070722B1WB5.22.0