Die Lüge als Herrschafts-Instrument: Covid-Impfkampagne ohne Rechts- und Faktengrundlage

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) stellt in einem Antwortschreiben auf eine kritische Anfrage mehrerer EU-Abgeordneter plötzlich klar, dass die Impfstoffe nur zum individuellen Schutz, aber nie für die Verhinderung der Virusübertragung auf andere Personen zugelassen wurden, dafür auch keine Fakten vorliegen. Damit sind die Behauptungen des Staates und seiner medizinischen und medialen Lakaien vom „Fremdschutz“ als Lügen offengelegt. Zum ungeheuren Impfdruck, der von ihnen auf die betrogene Bevölkerung ausgeübt wurde, und zur Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe und der Bundeswehr gibt es keine rechtliche und faktenbasierte Grundlage.

Die Anfrage hatten die EU-Abgeordneten Marcel de Graaff, Gilbert Collard, Francesca Donato, Joachim Kuhs, Mislav Kolakušić, Virginie Joron, Ivan Vilibor Sinčić und Bernhard Zimniok gestellt.

Die entscheidende Passage des EMA-Briefes vom 18. Oktober 2023, von der Generaldirektorin der EMA, Emer Cooke, unterzeichnet, hat Dr. Peter Mayer vom österreichischen Blog tkp.at übersetzt:

Die zugelassenen Indikationen“

„Sie stellen fest, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen “nur Personen verabreicht werden sollten, die einen persönlichen Schutz suchen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind”. Sie stellen auch fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von “Pharmaunternehmen, Politikern und Gesundheitsfachleuten” propagierten Verwendungszwecken übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen dienen nur dem Schutz der geimpften Personen.

Aus der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe geht eindeutig hervor, dass die Impfstoffe für eine aktive Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19 bestimmt sind. Außerdem wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Die EMA wird auch weiterhin die zugelassenen Verwendungszwecke der COVID-19-Impfstoffe transparent machen und Bereiche identifizieren, in denen wir Missverständnisse ausräumen müssen.“

Warum die EMA nicht bereits vor drei Jahren, sofort als sie ja wahrgenommen hat, wie die Politik mit falschen Behauptungen operiert, öffentlich korrigierend eingegriffen hat, ist unerfindlich. Es hängt wohl mit dem Umstand zusammen, dass durch die betrügerisch erzwungene Ausweitung der „Impfung“ gigantische Gewinne der Pharmaindustrie zugeflossen sind und Frau Emer Cooke interessanterweise viele Jahre für den europäischen Dachverband der Pharmalobby tätig war, zu deren Mitgliedern auch AstraZeneca und Johnson & Johnson gehörten (Deutsche Wirtschaftsnachrichten). So ist der letzte zitierte Satz von EMA-Chefin Cooke verlogen und klingt jetzt wie Hohn.

Jedenfalls ist nun amtlich bestätigt, dass die Behauptung, die Covid-19-„Impfung“ schütze auch vor Übertragung der Krankheit auf andere Menschen, mit der die staatlich organisierte Impfkampagne zu einer gewaltigen sozialen Druckwelle mit Teilimpfpflichten aufgebaut wurde, eine gigantische Lüge war und ist. Es liegen der EMA dafür auch keine Nachweise vor. Und seriöse Wissenschaftler haben schon 2020 festgestellt, diese Spritze könne niemals verhindern, dass auch Geimpfte andere Menschen anstecken können. „Die Kritiker, denen von einem Mob aus Medien und regierungsnahen Wissenschaftlern die Seriosität abgesprochen wurde und deren Aussagen in den sozialen Medien unterdrückt wurden und werden, hatten Recht“, so Norbert Häring auf seinem Blog.

Für eine Impfpflicht gab und gibt es also in Wahrheit keine rechtliche und sachliche Grundlage, ebenso wenig für die 2-G-Regeln und sonstigen üblen sozialen Ausgrenzungen der Ungeimpften, die als Asoziale und Schuldige an der Ausbreitung der Pandemie geschmäht wurden. Der großmäulige „Weltärzte-Präsident“ Montgomery hatte sogar den Ausdruck der „Pandemie der Ungeimpften“ geprägt. Diese seien also durch Ihre Weigerung, sich impfen zu lassen, die Ursache dafür, dass sich eine Pandemie mit so vielen Toten überhaupt in solchem Ausmaß habe ausbreiten können.

In einer Pressekonferenz habe De Graaff auch dargelegt, so report24.news, laut EMA seien frühe Impfnebenwirkungen dem Corona-Virus zugeschrieben worden, anstatt gemeldet zu werden. Die Risiken der Vakzine seien also von Beginn an vertuscht und die Bevölkerung auf Basis von Lügen unter Druck gesetzt worden, sich die neuartigen Pharmaprodukte verabreichen zu lassen.

Das Resümee des deutsche Rechtsanwalt Tobias Ulbrich sei:

„Wenn dies die Zulassung nie hergegeben hat, dann haben folglich die Politiker, die Behörden, die Medien unzutreffend berichtet, um auf der einen Seite Angst zu schüren und auf der anderen Seite eine maximale Förderung des Absatzes der Vakzine zu garantieren, in voller Kenntnis dessen, dass weder der Antrag der Genehmigung noch die Genehmigung selbst je zum Inhalt hatte, die Übertragung zu verhindern oder einzudämmen.“

 Seine Schlussfolgerung:
Das nennt man irreführende Information. Diese fällt unter § 8 AMG und ist gem. § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG strafbar. Diejenigen, die immer riefen, dass sie “Handschellen klicken hören wollen” rücken ihrem Wunsch näher. (Funktionierender Link auf report24.news)

Doch die Sprengkraft dieser Bombe, so report24.news weiter, beschränke sich derzeitig – wieder einmal – auf den Kreis kritischer Fachleute, alternativer Medien und aufgeklärter Bürger.

AfD-Fraktion im Bundestag reagiert als einzige

Die AfD will das ändern und hat angekündigt, dieses Schreiben der EMA im Gesundheitsausschuss des Bundestags thematisieren zu wollen. Nachfolgend die Pressemitteilung der AfD:

„Die Europäische Medizinagentur (EMA) hat in einem Antwortbrief an einen EU-Abgeordneten einräumen müssen, dass es keine Nachweise für die Hemmung oder Verhinderung einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch die Covid-19-Impfstoffe gibt. Eine Verhinderung der Virusübertragung auf andere sei nicht Teil der Zulassung, sondern lediglich die Indikation des Schutzes der geimpften Person. Der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Kay-Uwe Ziegler, sagt dazu:

„Diese Aussage wirft die Frage auf, wie die Politik den massiven Impfdruck auf die Menschen ausüben konnte, der einer Nötigung gleichkommt. Immerhin wurde damit argumentiert, dass die Impfung zum Schutz der Mitmenschen vor Ansteckung beitragen würde. Damit wurden nicht nur die grundrechtseinschränkenden G-Regeln, die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die immer noch geltende Duldungspflicht in der Bundeswehr begründet, sondern vor allem auch moralischer Druck auf die Menschen ausgeübt.

Eine Grundlage für diese Regelungen war zu keinem Zeitpunkt vorhanden. Kritiker, die von Politik, Medien und regierungsnahen Wissenschaftlern angegriffen wurden, werden durch diese Offenlegung bestätigt. Auch die Unterdrückung und Zensur der impfkritischen Aussagen in sozialen Medien sowie die Irreführung durch sogenannte Faktenchecker sind hiermit in einem neuen Licht zu betrachten. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf transparente, wissenschaftlich fundierte und nicht-moralisierende Informationen.

Dass es diese Informationen in der Kommunikation der Regierung mit der Bevölkerung im Rahmen der Impfkampagne nicht gegeben hat, wird für die AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu klären sein. Wir fordern eine eingehende Untersuchung. Darüber hinaus muss die Bevölkerung erfahren, dass sie mit Falschaussagen zur Verhinderung der Übertragung zum Impfen genötigt wurde. Das ist die Politik den Menschen schuldig.“

Der Bundesverteidigungsminister B. Pistorius

Da in der Bundeswehr die Impfpflicht trotz allem weiterbesteht, richtete der AfD-Abgeordnete Ziegler am 29. November 2023 im Bundestag an Verteidigungsminister Pistolius Fragen zur Begründung. Dieser antwortete:

„Im Übrigen gilt unverändert: Die Covid-19-Impfung ist der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, der beste Schutz vor Ansteckung. – Vor einer Weitergabe der Ansteckung. Aber es macht überhaupt gar keinen Sinn, mit Ihnen über Corona und Covid-Impfungen zu diskutieren.“

 Mitglieder der Bundesregierung sind von den Abgeordneten des Bundestages, den Vertretern des Volkes als Souverän der Demokratie, gewählt und ihnen für ihr Handeln rechenschaftspflichtig. Was macht dieser arrogante Minister (Minister heißt Diener, von lat. ministrare = dienen), als sei er ihr Vorgesetzter? Er gibt auch auf Nachfrage keine Begründung, ignoriert auch das seit langem bekannte Schreiben der EMA und beharrt darauf, die Covid-19-“Impfung“ sei unverändert der beste Schutz vor einer Weitergabe der Ansteckung.
Da hakte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert nach:

„Herr Minister, Sie haben gerade allen Ernstes hier behauptet, dass die Corona-Impfung vor Ansteckung und Weitergabe schützt. Wir wissen aus zahlreichen Expertisen, dass genau das nicht der Fall ist, dass die Impfung dafür nie vorgesehen war. Ich zitiere jetzt einfach mal das Ärzteblatt beispielsweise, das sagt, eine Impfung hat die Kontakte während der ersten Omikron-Welle nicht vor einer Ansteckung geschützt. Wie haben Sie sich tatsächlich mit dieser Impfung überhaupt auseinandergesetzt? Oder verordnen Sie hier den Soldaten etwas, von dem Sie nicht mal wissen, worum es sich handelt?“

Darauf sagte Pistorius:

„Um das noch einmal klarzustellen: Die Covid-19 Impfung ist der effektivste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und vor Tod und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Senkung des Risikos von Ansteckung und Weiterverbreitung. Und das können Sie bestreiten. Bis zum jüngsten Tag. Daran ändert sich nichts.“
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20140.pdf,  S. 17687 f.

Deutlicher kann sich die unverschämte, totalitäre Haltung eines Ministers – womit wir es gegenwärtig generell zu tun haben – nicht zum Ausdruck bringen. Wissenschaftliche Nachweise und die Erfahrung von Ärzten spielen für ihn keine Rolle. Er verkündet von seinem eingebildeten autoritären Thron, was als Wahrheit unverändert zu gelten habe. Basta. Und zwar für immer, bis zum Jüngsten Tag!
Das ist in seiner unglaublichen Feindseligkeit gegenüber der Wahrheit und in seiner  Demokratieferne schon so alltäglich, dass es im Parlament gar keinen Aufschrei mehr gibt, der die sofortige Entlassung dieses orwellschen Typen zur Folge hätte.

Das Bundesverfassungsgericht

Die Mitteilung der EMA hat auch Bedeutung für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.4.2022, mit der es in politischer Kumpanei mit Regierung und Parlament (siehe hier) die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona für verfassungsgemäß erklärt und mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen hat.

Der Berliner Rechtsanwalt Ansgar Neuhof weist darauf hin, dass diesem Urteil nun vollends die Grundlage entzogen sei, da die sogenannten Impfstoffe für die Verhinderung der Übertragung einer Infektion nicht geeignet und auch dafür nie zugelassen worden seien. Er fordert das Gericht auf, seine rechtlich und faktisch nicht haltbare Entscheidung aufzuheben.

„Denn medizinische Mittel, die nicht zur Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen sind, können naturgemäß nicht im rechtlichen Sinne geeignet sein, um vor einer solchen Übertragung zu schützen.“
Natürlich sei es denkbar, dass rein faktisch ein Mittel einen Zweck ausfülle, für den es nicht zugelassen sei. Die Rechtsordnung untersage es aber, ein solches Mittel, das für einen Zweck nicht zugelassen ist, für diesen Zweck zu verwenden und verpflichtend zu machen. Somit falle die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts in sich zusammen.

Es habe fast den Eindruck, als wenn das Bundesverfassungsgericht gar nicht gewusst habe, zu welchem Zweck die Impfstoffe zugelassen waren. Denn nicht ein einziges Mal habe es die Frage, für welchen Zweck die Zulassungen erfolgten, thematisiert. „Das heißt: Um die grundsätzlichste aller Fragen ´was ist das für ein Mittel, mit dem ein Zweck erreicht werden soll, und ist es zu diesem Zweck zugelassen?` hat sich das Gericht schlicht nicht gekümmert.“

Das Gericht habe nicht einmal die für die Prüfung der Zulassung zuständige Behörde (EMA) kontaktiert, um eine Information darüber einzuholen, welchem Zweck die Impfstoffe dienen und welche Daten dazu vorliegen. „Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit ein unentschuldbares und in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wohl einmaliges Versäumnis.“ 

Dass die Zulassungen den Gesetzeszweck (Übertragungsschutz) gar nicht abdecken, habe – soweit ersichtlich – keine der im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angehörten Behörden und Sachverständigenorganisationen erwähnt. Nur eine kleine Gruppe unbeugsamer Kritiker, nämlich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hätte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zulassungsverfahren der Covid-19-Impfstoffe überhaupt nicht um den durch eine Impfung vermittelten Übertragungsschutz gegangen sei.
achgut.com 27.11.2023

Dies hat mir der Stuttgarter Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, anwaltlicher Vertreter eines der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, telefonisch bestätigt und noch konkretisiert: Die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“, von ihm als Gutachter benannt, hätten dem Bundesverfassungsgericht sogar den Zulassungs-Bescheid in Kopie vorgelegt. Das Gericht habe die Sache also durchaus gewusst, sich aber damit überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern einfach ignoriert. –
Es sei rechtlich unmöglich, zugelassene Arzneimittel für Ziele (wie die Verhinderung der Übertragung) geltend zu machen, die völlig außerhalb des Zulassungsbereichs liegen, und darauf eine Impfpflicht zu stützen.

Man sollte meinen, schreibt Rechtsanwalt Ansgar Neuhof weiter, dass ein derartiges Versäumnis Richter zum Nachdenken bringe.
Zumal mittlerweile auch die desastösen Auswirkungen der Impfung immer mehr zutage treten. Sogar die Regierung, nämlich der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, teilte mit, dass zumindest eine von 10.000 Impfungen zu schweren Impfschäden führe. Judex non calculat – so heißt es, deswegen hier die Rechnung: circa 190 Millionen Spritzungen in Deutschland = 19.000 Opfer. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer dürfte eine sechsstellige Opferzahl realistischer sein.“

Die als quasi nebenwirkungsfrei angepriesene Impfung sei also Russisch Roulette. Man frage sich, wie viele Opfer und wie viel Leid hätten verhindert werden können, wenn das Bundesverfassungsgericht sich die Mühe gemacht hätte, die geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen und /oder deren Berichte zu prüfen. Und das schon in den vorhergehenden Eilverfahren, die allesamt zu Lasten der Betroffenen entschieden wurden.

Die mindeste Konsequenz dieser historisch einmaligen Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Aufhebung derselben und Rehabilitierung und Wiedergutmachung bei den Opfern. Geht nicht, weil Verfahren abgeschlossen? Wer es möglich machen könne, dass ein nepalesischer Bergbauer 80 Millionen Deutsche zwingen könne, gravierende Einschränkungen bei Freiheit und Wohlstand dulden zu müssen (siehe hier, Rz. 78 ff), dem sollte auch insoweit etwas einfallen.

Der Leitsatz für eine wegweisende Entscheidung könnte wie folgt lauten:

„Die Wiederaufnahme eines Verfahrens und die nachträgliche Stattgabe einer zuvor abgewiesenen Verfassungsbeschwerde ist von Amts wegen geboten, wenn Regierung und Sachverständige das Gericht über wesentliche Umstände falsch informierten oder im unklaren ließen und das Gericht leichtfertig deren Angaben vertraute, ohne berechtigten Hinweisen des Beschwerdeführers und/oder anderer angehörter Sachverständige nachzugehen.“

Das Vertrauen in die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts habe nicht nur, aber auch besonders durch die Corona-Entscheidungen stark gelitten. Es sei überfällig, neues Vertrauen aufzubauen. –

Naja. Auch wenn das partiell gelingen sollte – ohne die Abschaffung des Parteiensystems wird das grundlegend nicht möglich sein. Denn die jeweils herrschenden Parteien haben die Legislative und die Exekutive in der Hand, wählen die Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie der anderen Bundesgerichte und durchdringen personell auch die übrigen Gerichte. Das Parteiensystem hebt de facto die theoretische Gewaltenteilung auf, verhindert einen wirklichen Rechtsstaat und ermöglicht prinzipiell die Entwicklung in totalitäre Verhältnisse, wie wir sie gegenwärtig erleben.

Vgl:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/11/03/die-justiz-in-der-gleichschaltenden-obhut-von-exekutive-und-legislative/

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/07/15/der-ubergang-von-der-parteienoligarchie-in-die-diktatur/

 

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Autor: hwludwig

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