„Klimaneutralität“ als Staatsziel ist verfassungswidrig
Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist als Staatsziel das Erreichen einer „Treibhausgasneutralität“ vorgeschrieben, die jetzt vom abgewählten Bundestag unter der Bezeichnung „Klimaneutralität“ auch in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Dieses Ziel stützt sich auf die hochumstrittene Theorie eines kleinen Teils der Klimawissenschaftler, dass das menschengemachte CO2 die Hauptursache für die Klimaerwärmung sei. Mit der rechtlichen Fixierung spielt sich der … „Klimaneutralität“ als Staatsziel ist verfassungswidrig weiterlesen
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