Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht seiner Blamage stellen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück sieht die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig an und hat die Sache dem BVerfG, das sie am 27.4.2022 für verfassungskonform erklärt hatte, erneut zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund der nun bekannten RKI-Protokolle stünden die Unabhängigkeit und die offiziellen wissenschaftlichen Ergebnisse des RKI in Frage, auf die sich das BVerfG, … Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht seiner Blamage stellen weiterlesen